Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 106

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C. Strache besonderen Dank aussprechen.Wir erinnern uns: Unter roten Staats­sekretären in den Jahren davor wurde zwar viel geredet, aber wenig gehandelt. Das hat sich nunmehr insofern umgekehrt, als jetzt wirklich gehandelt wird. Ich darf an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass diese Eingliederung des Wache­bediens­teten-Hilfeleistungsgesetzes in das Gehaltsgesetz und damit die Erweiterung der positiven Möglichkeiten, die sich dadurch bieten, nicht nur eine langjährige Forderung der Personalvertretung, sondern auch eine Wahlankündigung, ein Wahlversprechen meiner Fraktion dargestellt hat. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

So gesehen kann ich zu Recht behaupten: Andere reden, wir handeln.

Ich darf mich an dieser Stelle noch einmal bei H.-C. Strache für sein Engagement, für sein wertschätzendes Verhalten gegenüber den öffentlich Bediensteten, aber auch für seinen gelebten Umgang mit den Bediensteten bedanken. Er schaut auf den öffent­lichen Dienst nicht deshalb, weil er es als zuständiger Ressortminister machen muss, sondern weil es ihm tatsächlich eine Herzensangelegenheit ist. Das wird mit dieser Dienstrechts-Novelle einmal mehr deutlich zum Ausdruck gebracht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Loacker. Ich darf ihm das Wort erteilen.


13.41.22

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Wieder einmal eine Dienstrechts-Novelle, und wieder einmal werden Regelungen übernommen, die es zum Beispiel im privaten Arbeitsrecht schon gibt, oder es wird für den Richterstand eine Regelung übernommen, die es für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes schon gibt – durchaus sinnvolle, wichtige Dinge wie eine Wiedereingliederungsteilzeit, wie eine Familienhospizkarenz, wo wir absolut der Meinung sind, dass es das im öffentlichen Dienst in gleicher Weise geben soll wie in einem privaten Arbeitsverhältnis. Das ist gut.

Aber das öffentliche Dienstrecht darf nicht nach dem Prinzip des Cherry Picking aufge­bessert werden. Die Regelungen für private unselbständig Beschäftigte und im öffent­lichen Dienst unselbständig Beschäftigte gehören angeglichen, und zwar in beide Rich­tungen. Als berühmtes Beispiel nenne ich hier zum wiederholten Male die bezahlte Mittagspause im öffentlichen Dienst, die dort schon nach vier Stunden und nicht erst nach sechs Stunden zusteht. Warum das dort so ist und im privaten Arbeitsrecht nicht, kann man niemandem erklären, denn mit den Steuergeldern der privat Erwerbstätigen werden solche bezahlten Mittagspausen nämlich finanziert.

Was auch übernommen wird, ist eine Regelung für die Schwerarbeitspension bei Richtern, und es ist auch da gut und recht, dass die Richter die gleichen Regelungen für eine Schwerarbeitspension haben wie andere öffentlich Bedienstete, nämlich: Wenn man in Pflegestufe 3 ist, dann wird die Tätigkeit als Schwerarbeit gerechnet. Warum man allerdings im öffentlichen Dienst für eine Schwerarbeitspension 504 Mo­nate nachweisen muss und im ASVG 540 Monate, das ist wieder österreichisches Absurdistan.

Warum ist das so? – Beamter kann man erst mit 18 werden, also werden die 36 Mo­nate zwischen dem 15. und dem 18. Geburtstag quasi automatisch angerechnet. – Na ja, gut, aber auch ein ASVG-Versicherter kann Schule und Studium absolvieren und dann erst Anfang 20 ins Berufsleben eintreten. Dem wird das in dieser Form nicht angerechnet. Da haben wir eine Ungleichbehandlung, die sachlich nicht gerechtfertigt ist.

 


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