Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 105

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In diesem Bereich macht es zum Beispiel Sinn, im Zuge dieser Gesetzesnovellierung das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz aufzuheben. Da macht es echt Sinn, da hat man den Anlass, da kann man es tun und braucht nicht alles neu zu durchsuchen.

Was ist von den Hilfeleistungen eigentlich umfasst? – Vorschüsse, Geld für erlittene Schmerzen, Übernahme von Heilkosten, und auch Leistungen für Hinterbliebene bei tödlichen Dienstunfällen gibt es im Rahmen dieser Hilfeleistungen.

Sie haben geschrieben: „Anpassung des Einsatzzuschlages an das Bedrohungsniveau in Krisengebieten“. Das ist aber letztendlich eine Erhöhung des Einsatzzuschlages, und ja, das ist gut so, denn wir werden, wenn das nicht finanziell abgegolten wird, niemanden, keine Beamtinnen und Beamten oder Vertragsbediensteten mehr finden, die ins Ausland gehen wollen.

Die Gleichstellung hinsichtlich Wiedereingliederungsteilzeit nach langer Krankheit war auch eine langjährige Forderung. Der Entwurf dazu ist auch schon fixfertig ausver­handelt vorgelegen; das wird jetzt auch umgesetzt.

Die Familienhospizkarenz ist für viele Bedienstete eine gute Sache. Es gibt jetzt das Erkenntnis, dass diese Zeit, wenn die Betreuung schwerstbehinderter Kinder nach sechs Monaten noch nicht zu Ende ist, auf neun Monate verlängert werden kann, und das ist eine gute Sache.

Wir werden diesem Gesetz mit dem Wissen, dass noch viele Dinge offen sind, zu­stimmen. Wir werden aber darauf drängen, dass diese offenen Punkte dann auch um­gesetzt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als nächster Redner ist Werner Herbert ge­meldet. Ich darf ihm das Wort erteilen.


13.37.19

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben die Inhalte dieser Dienstrechts-Novelle bereits sehr umfassend dargelegt, daher möchte ich nicht näher darauf ein­gehen. Ich darf mich aber an dieser Stelle gleich vorweg bei allen öffentlich Bediens­teten, die tagtäglich für unsere Republik, für unser Land arbeiten und darauf schauen, dass sie in ihren Bereichen – sei es im Exekutivbereich oder im Verwaltungsbereich – die Rechtsstaatlichkeit und die Sicherheit aufrechterhalten, bedanken. Sie, alle Ange­stellten, alle Bediensteten, die für unser aller Wohlergehen wirken, sind eine wichtige Säule, ein wichtiges Rückgrat der Republik. Daher möchte ich ihnen an dieser Stelle einen besonderen Dank aussprechen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Kernstück dieser Dienstrechts-Novelle ist zweifellos die Eingliederung des Wachebe­diens­teten-Hilfeleistungsgesetzes in das Gehaltsgesetz. Das ist eine wichtige, sehr innovative Sache, weil die Bestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungs­ge­setzes und die besonderen Unterstützungsregeln, die bisher nur den Wachebe­diens­teten gegolten haben, nunmehr für alle Bediensteten im öffentlichen Dienst, für alle Beamten, alle Vertragsbediensteten, aber zukünftig auch für alle Zivildiener gelten werden.

Umfasst sind neben der Übernahme von Heilkosten und der vorläufigen Übernahme von Entschädigungszahlungen und Schmerzensgeld durch den Bund auch umfang­reiche Leistungen in finanzieller Hinsicht für Hinterbliebene nach Dienstunfällen. Das ist auch ein wesentlicher Bereich, und in diesem Zusammenhang gilt es einmal mehr, den Bediensteten im öffentlichen Dienst besondere Wertschätzung entgegen­zubrin­gen; das ist eine Sache, die nicht selbstverständlich ist, und da darf ich Vizekanzler H.-


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