Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 104

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Begründung:

Für die Fälle der im Rahmen eines vertraglichen Dienstverhältnisses vorzunehmenden Bestellung einer Bundesbeamtin oder eines Bundesbeamten zur Leiterin oder zum Leiter des Bereichs Pädagogischer Dienst bei der Bildungsdirektion ist für bestehende Bundesdienstverhältnisse eine Karenzierung mit Außerkraftsetzung der für Karen­zierungen vorgesehenen zeitlichen Obergrenze sowie Vollanrechnung und Wahrung der Zeit des (sonder)vertraglichen Dienstverhältnisses für zeitabhängige Rechte sicherzustellen.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Als Nächste ist Frau Nationalrätin Lueger zu Wort gemeldet. Ich darf ihr das Wort erteilen.


13.32.45

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren nicht auf der Regierungsbank – scheinbar ist das Thema nicht so spannend! (Abg. Haubner – in Richtung des mit Präsident Sobotka sprechenden Vizekanzlers Strache weisend –: Er ist eh da!) – Bitte? (Ruf bei der ÖVP: Hinter Ihnen! – Ruf bei der FPÖ: Da steht der Herr Vizekanzler! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Das ist an und für sich nicht sein Platz, da hinten beim Präsidenten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Martin Graf: Wo ist denn der Kollege Kern? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Reihe der jetzt zu beschließenden Maß­nahmen sind bereits der vorigen Bundesregierung zur Beschlussfassung vorgelegen, wurden von den Sozialpartnern vorgelegt. (Abg. Martin Graf: Wo ist denn der Kollege Kern? Macht er schon wieder Pause?) Sie waren damals, am 13.12.2017, bereit, aber damals hat die damalige ÖVP, hat der Finanzminister Punkte zurückgezogen, weil man gesagt hat, das ist nicht zu finanzieren. In Wirklichkeit wollte man aber der letzten Bun­desregierung keinen einzigen Erfolg mehr gönnen. Heute hat man diese Punkte wieder auf die Tagesordnung gebracht und feiert sie als Erfolge. Die Frau Staats­sekretärin hat das damals schon verhandelt. Das könnte schon lange für unsere Bediensteten, deren Arbeit hervorragend ist, die die Basis bilden, so wie der Kollege das gerade auch gesagt hat, gelten.

Die Anpassung des Dienst- und Besoldungsrechts an das Bundesministeriengesetz war einerseits erforderlich, weil die Generalsekretäre neu geschaffen wurden, anderer­seits auch, weil es bei den Personalvertretungsgremien ja einen Verschub innerhalb der Abteilungen gab; sie müssten daher neu wählen, das wäre nicht sinnvoll, daher werden wir dem natürlich auch zustimmen.

Es kommt eine Gleichstellung aller Bundesbediensteten mit Wachebediensteten bei schweren Dienstunfällen. Sie können sich vielleicht erinnern: Im vorigen Jahr hat die Frau Staatssekretärin sogar die Begräbniskosten für einen Polizisten übernommen, der im Dienst verstorben ist, weil es da keinen Rechtsanspruch gab und weil es auch keine Familie gab, die das hätte begleichen können. Da wird es jetzt Gott sei Dank – das hätte schon viel früher kommen können (Abg. Lausch: Hätten Sie’s mit dem Koali­tionspartner besser verhandeln müssen!) – einen Rechtsanspruch geben.

 


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