Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 103

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der dem oben bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird in Art. 1 (Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979) wie folgt geändert:

a) Nach Z 11 wird folgende Z 11a eingefügt:

„11a. In § 75 Abs. 2 wird nach Z 2a folgende Z 2b eingefügt:

„2b. wenn die Ernennungserfordernisse gemäß Z 1.12 oder Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979 nicht erfüllt werden: die oder der im Rahmen eines vertraglichen Dienst­verhältnisses zum Bund zur Leiterin oder zum Leiter des Bereichs Pädagogischer Dienst gemäß § 19 BD-EG bestellt wird oder““

b) In Z 33 (dem § 284 anzufügender Absatz) lautet die Z 6:

„6. § 75 Abs. 2 Z 2a und 2b und § 151 Abs. 3a sowie der Entfall des § 153 samt Überschriften mit 1. Jänner 2018,““

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Dabei geht es um die Vorgangsweise bei der Karenzierung von Bundesbeamten, die Leiter des Bereichs Pädagogischer Dienst bei der Bildungsdirektion werden.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, mit dieser Novelle wird dem hohen Stellenwert des öffentlichen Diensts in unserer Gesellschaft Rechnung getragen, und ich ersuche um größtmögliche Zustimmung. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.32

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer

Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage Dienstrechts-Novelle 2018 (196 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (228 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem oben bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzestext wird in Art. 1 (Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979) wie folgt geändert:

a) Nach Z 11 wird folgende Z 11a eingefügt:

„11a. In § 75 Abs. 2 wird nach Z 2a folgende Z 2b eingefügt:

„2b. wenn die Ernennungserfordernisse gemäß Z 1.12 oder Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979 nicht erfüllt werden: die oder der im Rahmen eines vertraglichen Dienst­verhältnisses zum Bund zur Leiterin oder zum Leiter des Bereichs Pädagogischer Dienst gemäß § 19 BD-EG bestellt wird oder““

b) In Z 33 (dem § 284 anzufügender Absatz) lautet die Z 6:

„6. § 75 Abs. 2 Z 2a und 2b und § 151 Abs. 3a sowie der Entfall des § 153 samt Überschriften mit 1. Jänner 2018,“

 


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