Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 102

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forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehr­personengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertrags­lehr­per­sonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundesleh­rer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheater­pen­si­onsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bun­des­pensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Poststruktur­gesetz, das Auslandszulagen- und ‑hilfeleistungsgesetz, das Militärberufs­förde­rungsgesetz 2004, das Heeresgebührengesetz 2001, das Zivildienstgesetz 1986, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geän­dert werden und das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2018) (228 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu Punkt 9 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ofenauer. Ich darf ihm das Wort erteilen.


13.29.04

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Zur Dienstrechts-Novelle 2018: Wir leben in schnelllebigen Zeiten, in denen sich alles immer rascher verändert. Gerade in solchen Zeiten ist Stabilität wichtig, sind Regeln wichtig, ist Ordnung wichtig, denn das gibt auch Sicherheit. Wir brauchen natürlich auch Menschen, die diese Regeln und diese Ordnung sicherstellen und aufrechterhalten. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Sie sind das Rückgrat der Verwaltung und damit auch eines funktionierenden Rechtsstaates, weil sie über entsprechendes Wissen und entsprechende Expertise in ihren Fach­bereichen verfügen.

Mit dieser Novelle wird es einige Verbesserungen im Dienstrecht geben. Ich möchte einige davon erwähnen, zum Beispiel die Regelungen über die Geschenkannahme und die Teilnahme an Veranstaltungen. Das ist wichtig, weil Integrität wichtig ist, vor allem auch im öffentlichen Dienst. Jetzt wird klarer geregelt, was erlaubt ist und was nicht.

Ein zweiter Bereich ist die Wiedereingliederungsteilzeit, die es im privaten Bereich bereits gibt. Jetzt wird auch den öffentlich Bediensteten die Möglichkeit gegeben, nach einem Krankenstand langsam wieder in den Dienst einzusteigen, so, wie das jetzt schon in der Privatwirtschaft möglich ist.

Die Änderung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes ist ein weiterer sehr wich­tiger Punkt, weil damit die übrigen Bundesbediensteten bei schweren Dienst­unfällen mit Wachebediensteten gleichgestellt werden.

Ich möchte an dieser Stelle einen Antrag auf eine weitere Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Werner Herbert, Mag. Friedrich Ofenauer, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage Dienstrechts-Novelle 2018 (196 d.B.) in der Fassung des Aus­schussberichts (228 d.B.)

 


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