Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 121

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Der dritte Schritt, für den wir auch alle sind, ist der, dass man sich die Gesetze dahin gehend anschaut, ob sie so, wie sie derzeit bestehen, verständlich sind, ob sie bür­gernah sind, ob sie einen Zweck erfüllen, ob sie einfacher gemacht werden können. Auch das ist ein nächster Schritt. Aber man macht es nicht so, dass man 5 000 Vor­schriften, die noch in Geltung sind, einfacher gestaltet, um dann im vierten Schritt draufzukommen, dass dieses und jenes Gesetz gar nicht mehr notwendig ist.

Das heißt, wir gehen nach einer Strategie Schritt für Schritt vor: Wir lassen das weg­fallen, was wir nicht mehr benötigen. Wir überprüfen das, was übererfüllend und nicht mehr notwendig ist, und wir machen das Gesetz einfacher. Das ist meines Erachtens eine Vorgangsweise, die zweckmäßig und notwendig ist.

Frau Dr. Griss, Sie haben gesagt, dass das Gesetz überhaupt keinen Sinn macht. Ich meine, Professor Funk ist einer, den wir alle kennen und auch schätzen; er hat in diesem Zusammenhang Folgendes ausgeführt – ich zitiere –: „Eine systematische und fortlaufende Sichtung des Rechts auf dergleichen Ballast ist ein nicht zu unter­schät­zender Beitrag zur Rechtsbereinigung, der die Qualität des Rechts spürbar verbessern kann.“ – Also auch Professor Funk steht zu Ihnen im Widerspruch, indem auch er meint, dass es notwendig ist, diese Maßnahme zu setzen.

Es gab ja schon eine erste Rechtsbereinigung, nämlich im Jahr 1999 – sie ist bereits erwähnt worden –, die 13 Jahre gedauert hat, also sicherlich sehr aufwendig durch­geführt worden ist. Diese hat dazu geführt, dass von rund 500 Rechtsvorschriften 250 weggefallen sind, also auch rund 50 Prozent. Und jetzt haben wir eine Rechts­be­reinigung durchgeführt, die dazu führt, dass 2 500 Rechtsvorschriften wegfallen. Da­mals, als es um 250 Rechtsvorschriften gegangen ist, die weggefallen sind, gab es Einstimmigkeit im Nationalrat, und damals waren alle der Meinung, dass es wichtig und notwendig ist, eine Rechtsbereinigung durchzuführen und endlich einmal zu schauen, dass das Recht den Gegebenheiten angepasst wird.

Ich zitiere in diesem Zusammenhang Herrn Abgeordneten Jarolim, den ich sehr schätze:

„Zur inhaltlichen Bereinigung sieht der heute zur Diskussion stehende Entwurf vor, daß alle Regelungen, die vor 1946 in Kraft gesetzt wurden, dann aufgehoben werden, wenn sie nicht ausdrücklich in der Anlage des Gesetzes erwähnt werden.“ Genau das haben wir gemacht. „Es ist das eine relativ unumstrittene Maßnahme, und nach einer umfang­reichen Prüfung – man muß dazusagen, daß dieses Projekt bereits seit 1986 läuft –“, also 13 Jahre, „bei der die einzelnen Regelungen auf Wirksamkeit, Bedarf, Anwender­freund­lichkeit und Überschaubarkeit überprüft worden sind [...]“. – Abgeordneter Jarolim, ich stimme Ihnen voll zu.

Dann geht es weiter: „Ich glaube, dieses Projekt ist ein Beginn. Allein schon das Datum – es sind Gesetzesmaterien bis 1946 – zeigt, daß natürlich noch darüber hinaus die Notwendigkeit besteht, die Gesetze weiter zu durchforsten [...]“ – das heißt Gesetze de facto nach dem 1.1.1946. Das haben wir gemacht.

„Insofern ist dieses Projekt ein erster Schritt [...] in Richtung Vereinfachung und Ver­ständlichkeit des Gesetzes [...]“. – Da stimme ich zu hundert Prozent zu. Ich schätze ihn auch aufgrund der Äußerungen, aber nicht nur aufgrund dieser.

Dann heißt es weiter: „Ich gehe davon aus, daß wir weiterhin daran arbeiten, und wir werden natürlich auch bei den laufenden Gesetzen immer wieder diese Kriterien, nach denen wir die Gesetze vor 1946 geprüft haben, zu prüfen haben [...]“. – Das haben wir gemacht.

Ich meine deshalb, dass Abgeordneter Jarolim selbst und vielleicht Sie alle seiner da­maligen Beurteilung folgen können, denn es hat sich nichts geändert. Geändert hat


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite