Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 122

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sich, dass es damals nur 500 Gesetze waren und 250 gelöscht worden sind und wir heute 2 500 Gesetze löschen, um eine Rechtsordnung zu haben, die überschaubar ist, die einfacher ist und dementsprechend auch die Informationskosten für den Rechts­anwender senkt.

Ich hoffe, dass der nächste Schritt, der in die Richtung geht, überflüssige Übererfül­lun­gen von EU-Normen zu streichen beziehungsweise inhaltliche Verbesserungen in den Gesetzen durchzuführen, auch mit Ihrer Unterstützung möglich sein wird, damit eben die Gesetze in Österreich wieder verständlicher werden und von den Menschen auch angenommen werden können.

Abgeordneter Zinggl hat auf das Eidgesetz hingewiesen. Auch diesbezüglich möchte ich darauf hinweisen: Wir haben dieses Verfahren sehr, sehr gewissenhaft abgewickelt und durchgeführt. Zum einen hat jedes Ministerium in seinem Bereich alle Gesetze überprüft und dargelegt, welche Gesetze noch anwendbar sind und welche nicht anwendbar sind. Der Verfassungsdienst meines Hauses hat die gleiche Prüfung durch­geführt. Es wurde dann alles gesichtet und in einem Begutachtungsentwurf zusam­men­gefasst. Danach folgte eine sechswöchige Begutachtung. Es wurden auch die Arbeitsunterlagen im Internet veröffentlicht, und es hätte die Möglichkeit bestanden, Herr Abgeordneter, dass Sie dieses Gesetz einmelden, dass es auch gestrichen werden soll. Das war aber nicht der Fall. Das heißt, es war jeder eingeladen, bekannt zu geben, welches Gesetz aus seiner Sicht nicht mehr benötigt wird – eine Möglichkeit, die man in Zukunft wahrnehmen sollte.

Der nächste Schritt war, dass die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens einge­langten Rückmeldungen an die Ministerien weiterübermittelt wurden. Die haben sie dann geprüft, ebenso der Verfassungsdienst, es hat eine Kommunikation stattge­funden – und das Ergebnis liegt heute auf dem Tisch. Ich bin mir sicher, dass hier eine Materie auf dem Tisch liegt, die wirklich sehr akribisch erarbeitet worden ist und eine entsprechende Verbesserung und mehr Klarheit bringt.

Abschließend möchte ich, so wie das damals auch Abgeordneter Jarolim in seiner Rede getan hat, insbesondere dem Verfassungsdienst und dem Leiter des Verfas­sungsdienstes für die hervorragende Vorarbeit zu diesem Gesetz danken, und ich hoffe, dass auch diejenigen, die noch nicht überzeugt waren, dieser Vorlage doch noch ihre Zustimmung geben werden, weil damit ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Smodics-Neumann. (Zwischenruf des Abg. Jarolim. – Ruf: Der kann es wirklich nicht lassen, ... Kasperl! – Abg. Wöginger: Es ist alles gesagt, Jarolim!) – Bitte, Frau Abgeordnete.


14.40.22

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank für die Worterteilung! Inhaltlich, glaube ich, brauche ich nichts mehr hinzuzufügen, denn die Kollegen Lettenbichler und Tschank haben bereits sehr gut erläutert, worum es in diesem Gesetz geht, und auch Herr Bundesminister Moser hat, wie ich meine, sowohl im Ausschuss als auch hier noch einmal deutlich gemacht, wie die Vorgehensweise ist.

Nun sage ich Ihnen als Unternehmerin Folgendes: Würde oder müsste ich etwas aus­misten, dann ist es genau diese Vorgehensweise, die kosteneffizient und sinnvoll ist, denn ich werde mir nicht alles inhaltlich in der Tiefe anschauen, sondern ich schaue zuerst einmal, was überhaupt noch Sinn macht, hole mir das heraus, was tatsächlich noch Sinn macht, und komme dann zum nächsten Schritt, auf den ich mich speziell als


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