Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 120

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Ich will jetzt nicht das etwas drastische Bild des Herrn Dr. Jarolim verwenden, der vom Exhumieren und Wiederbegraben gesprochen hat, aber ich bringe ein anderes Bild: Stellen Sie sich einen Wald vor, in dem viel totes Holz liegt, und das tote Holz lässt die jungen Bäume nicht richtig wachsen. Da wird man natürlich sagen: Das tote Holz muss man beseitigen, damit die jungen Bäume wachsen können. – Nur, und das ist der ent­scheidende Punkt, die Rechtsordnung ist etwas ganz anderes. Ein Gesetz ohne An­wen­dungsbereich, ein überflüssig gewordenes Gesetz stört niemanden! Niemanden! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jeder Jurist oder jede Juristin, der oder die einen Fall zu lösen hat, geht natürlich ins RIS. Jemand hat in einer Zeitung geschrieben: Diese Reform ist schon gut, denn dadurch werden die Gesetzbücher dünner. – Die sind in keinem Gesetzbuch drinnen, all diese gegenstandslos gewordenen Gesetze! Daher ist das im wahrsten Sinne des Wortes ein Luxusgesetz. Wir leisten uns das. Es bringt nichts, aber es schadet auch nicht; daher werden wir zustimmen, denn es ist völlig egal. (Heiterkeit bei den NEOS.)

Es ist sehr schade, dass sich die Regierung nicht Montesquieu zu Herzen genommen hat. Montesquieu hat gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen“, und an das hätten Sie sich halten sollen. – Danke. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz.)

14.32


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Moser. – Bitte, Herr Bundesminister.


14.32.27

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, jeder hier in diesem Raum hat sich zum Vorsatz gemacht, die Ge­setze einfacher, klarer, verständlicher zu machen, Rechtsklarheit herzustellen und die Rechtssicherheit zu stärken. Wenn man dies beabsichtigt, wenn man Österreich in diese Richtung bauen will, dann ist es sehr wohl ein Punkt, dass man eben tatsächlich Maßnahmen in diese Richtung setzt.

Ein Punkt, der in diese Richtung geht, ist das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz, im Zuge dessen man überprüft hat, welche Gesetze überhaupt noch anwendbar sind und welche nicht anwendbar sind, um den Ballast, den man nicht mehr benötigt, abzuwerfen, was notwendig war. Man hat also jetzt nach langer Zeit wieder einmal die Gesetze durchforstet und ist draufgekommen, dass im Rechtsinformationssystem viele Gesetze und Verordnungen gar nicht beinhaltet waren, weil man darauf vergessen hat. Das heißt, somit haben wir jetzt mehr Verständlichkeit, da das RIS, das Rechts­infor­mationssystem des Bundes, jetzt vollständig ist und auch das wiedergibt, was man benötigt, nämlich jene Gesetze, die tatsächlich noch gelten. Das ist ein Effekt dieses Gesetzes.

Der zweite Punkt ist, dass man eine moderne Rechtsordnung hat, die 5 001 Rechts­vor­schriften beinhaltet, Gesetze und Verordnungen, wovon 49 Prozent, wie es bereits er­wähnt worden ist, nicht mehr anwendbar waren. Das heißt, es geht, wenn man Öster­reich neu bauen will, um das Setzen des ersten Schrittes in diese Richtung, nämlich dass man das wegfallen lässt, was man nicht benötigt, und sich das anschaut, was man noch benötigt. Und der zweite Schritt geht in die Richtung, dass man jene Nor­men, die beispielsweise EU-Normen übererfüllen, dahin gehend prüft, ob die Über­erfüllung in dem Fall noch zweckmäßig ist, noch notwendig ist oder ob diese die Leis­tungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Das ist der zweite Schritt.

 


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