Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 143

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Trendwende gelungen ist. Die Diskussion, ob es dort die Möglichkeit geben soll, Asylanträge zu stellen oder nicht, ist nach wie vor im Gange. Es gibt diesbezüglich unterschiedliche Zugänge. Wir setzen auf den Zugang der Resettlement-Programme direkt aus Kriegsgebieten, um keine Pull-Faktoren zu schaffen. Das ist ein Paradig­menwechsel weg von der unbeschränkten Aufnahme in Mitteleuropa hin zu einer Lösung der Frage in den Herkunfts- und Transitländern.

Zur Frage 23:

Wir wollen Frontex stärken, das ist richtig. Was das Asylpaket anbelangt, werden wir die Arbeiten – wie in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates festgehalten – in den entsprechenden Gremien auf Basis der Arbeit des bulgarischen Vorsitzes fort­setzen.

Erlauben Sie mir nur eine Bemerkung dazu. Nachdem es jahrelang erfolglose Diskus­sionen dazu gegeben hat und ich letzte Woche bei der Sitzung des Europäischen Rates dabei war, bei der sich die Meinungen nicht verändert, sondern verhärtet haben, bin ich nicht sonderlich optimistisch, dass es wirklich leicht sein wird, diesbezüglich eine Einstimmigkeit zu erzielen. Daher liegt unser Fokus auch auf der Frage, wo wir alle an einem Strang ziehen.

Zu den Fragen 24, 26 und 27:

Wir sind als proeuropäische Bundesregierung mit einem proeuropäischen Programm angetreten. Die Bundesregierung bekennt sich selbstverständlich auch zur österreichi­schen Verfassung und zum humanitären Völkerrecht. Ich bitte Sie, das auch nicht infrage zu stellen.

Zur Frage 28:

Österreich leistet in vielfältiger Form einen Beitrag zur Bekämpfung von Flucht­ursachen, und zwar durch die Entwicklungszusammenarbeit, durch die Unterstützung seitens des Auslandskatastrophenfonds und vor allem – das wird sehr gerne vergessen – als Netto­zahler in der Europäischen Union. Die Europäische Union ist der größte Leister von Entwicklungszusammenarbeit weltweit. Wir haben gerade heute erst wieder in der Bun­desregierung Beschlüsse im Rahmen des Auslandskatastrophenfonds gefasst.

Zu den Fragen 29 bis 33:

Ich darf bei diesen Fragen auf die federführende Zuständigkeit des Außenministeriums in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien verweisen.

Zur Frage 34:

Entsprechend dem Integrationsgesetz – und das ist nun wichtig, Herr Abgeordneter Pilz – erhält jeder anerkannte Flüchtling Deutschkurse bis zum Sprachniveau A2 und ist bei sonstiger Kürzung der Mindestsicherung zur Teilnahme an diesen Kursen ver­pflichtet. Es ändert sich nichts am Angebot für Deutschkurse und an der gesetzlichen Verpflichtung. Was allerdings beim Integrationsbudget in diesem Bereich geschehen ist, ist, dass die Anzahl der Deutschkurse an die positiven Asylbescheide angepasst worden ist.

Zur Frage 35:

Aus Integrationssicht ist es vorrangig, den Schwerpunkt auf Personen mit langfristiger Aufenthaltsperspektive zu legen. Derzeit sind rund 32 000 anerkannte Flüchtlinge beim AMS gemeldet. Davon sind über 9 000 Personen unter 25 Jahren, die potenzielle Ziel­gruppe der Lehrlingsausbildung in Mangelberufen sein können. Wir haben also eine Zahl von 32 000 anerkannten Flüchtlingen, die beim AMS gemeldet sind und die


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