Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 178

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Österreich durch ein Verwaltungsgericht geprüft werden müssen, bevor sie umgesetzt werden. Das ist eine sehr sinnvolle Regelung. Ich glaube, darüber gibt es auch hier im Haus einen Konsens. Damit ist gewährleistet, dass eine Anordnung, die vielleicht in einem anderen Staat gültig wäre, aber in Österreich so nicht anwendbar sein könnte, nicht umgesetzt wird. – Das ist der eine Teil.

Der zweite Teil ist der Tagesordnungspunkt betreffend eine Änderung im Verwaltungs­straf­recht. Es werden da mehrere Punkte geändert, und ich möchte sie einzeln aufzäh­len, damit man sieht, worum es da geht.

Ein Punkt ist gerade von meinem Vorredner angesprochen worden: die sogenannte Ver­schuldensvermutung. Im Verwaltungsstrafrecht ist es so, dass man davon ausgeht, dass derjenige, der eine Übertretung begangen hat, schuldig ist, und er selbst be­weisen muss, dass er unschuldig ist. Jetzt hat man aber festgestellt, dass es vor allem in Bereichen, in denen es sehr hohe Strafen gibt, die bis in die Millionenhöhe gehen können, unbillig ist, zu sagen, dass es da eine Verschuldensvermutung gibt, obwohl es im Verwaltungsstrafrecht sehr geringe Möglichkeiten der Verteidigung und auch des ganzen Verfahrensablaufes gibt. Es gibt nämlich nicht, so wie im normalen Strafrecht, ganz klare Regelungen. Diese gibt es da nicht, und daher gibt es jetzt erfreulicherweise endlich einmal eine Umkehrung, nämlich dass man sagt: Bei bestimmten Delikten, ab einer Strafhöhe von 50 000 Euro, gilt nicht mehr das Verschulden als Vermutung, son­dern zuerst einmal die Unschuld, und die Behörde muss das Verschulden nachweisen.

Herr Kollege Noll hat es ja grundsätzlich positiv betrachtet, dass das jetzt geändert wird, hat aber nur gemeint, der Betrag sei zu hoch; aber ich denke, es ist auf jeden Fall sehr sinnvoll, dass wir das jetzt einmal in diese Richtung bringen. Das ist eine völlige Umkehrung des Verwaltungsstrafrechts, auch wenn es erst ab einer bestimmten Grenze gilt, aber immerhin. Es ist, wie gesagt, eine sinnvolle Maßnahme. Und die Behauptung, es sei sozial ungerecht, ist mir unverständlich, denn es hat gerade damit gar nichts zu tun – von wegen die Kleinen: Jeder, der Autofahrer ist, ist ein Kleiner, egal welches Auto er hat. Also das hat mit sozial nichts zu tun, sondern es hat mit den Delikten zu tun, die da in Betracht kommen.

Ein zweiter ganz wichtiger Punkt ist die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren. Der­zeit ist es möglich, dass im Verwaltungsverfahren immer wieder neue Vorbringen gemacht werden. Das heißt, eine Partei legt etwas vor, und es wird dann in der Behörde oder beim Verwaltungsgericht bereits entscheidungsreif, und dann wird wie­der etwas Neues vorgelegt, wieder ein neues Argument oder ein neues Beweismittel, und damit kann man Verfahren fast unendlich lang hinauszögern. Jetzt wird klargelegt, dass die Verwaltungsbehörde, das Verwaltungsgericht die Möglichkeit hat, einen Schluss des Ermittlungsverfahrens zu machen beziehungsweise diesen festzulegen, und danach können nur noch Tatsachen, die wirklich neu hervorgekommen sind, die überhaupt erst danach entstanden sind, vorgebracht werden, und man kann damit Verfahren nicht mehr künstlich in die Länge ziehen. Das ist für viele Verfahren ganz wichtig. Wir kennen das ja auch aus dem Asylbereich.

Der dritte Punkt lautet: Beraten statt strafen. – Dabei geht es darum, dass Behörden bei gewissen Delikten – das ist aber sinnvoll eingeschränkt, nämlich auf den Bereich, wo die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität und das Verschulden gering sind – zuerst beraten, nämlich auffordern, einen rechtmäßigen Zustand herzustellen, und nur dann, wenn dieser nicht hergestellt wird, strafen.

Wir haben diesbezüglich eine große Aufregung vor allem in der Stadt Wien erlebt, die behauptet hat, man könnte daher jetzt in vielen Bereichen, beispielsweise im Glücks­spiel und so weiter, überhaupt keine Sanktionen mehr setzen. Wir haben klargelegt – und diese Befürchtung ist mittlerweile auch ausgeräumt –, dass all diese verwaltungs-


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