Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 179

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strafrechtlichen Delikte nicht darunterfallen, denn alles, was vorsätzlich begangen wird, fällt nicht darunter, und dass es nur für Dauerdelikte anwendbar ist. Glücksspiel zum Beispiel kann ich nur vorsätzlich begehen, daher gibt es dort kein Beraten statt strafen. Diese Aufregung war also umsonst. Das Ganze ist jetzt Gott sei Dank ausgeräumt. Das ist ganz wichtig.

Jetzt noch zu dem Punkt, bei dem Kollege Noll vor allem die FPÖ kritisiert hat, dahin gehend, dass es die Möglichkeit geben soll, dass Sicherheitsorgane auch dann die Identität feststellen können, wenn sie die Betroffenen nicht unmittelbar bei der Tatbe­gehung antreffen. Zum ersten Mal ist in diesem Gesetzentwurf auch ausdrücklich vor­ge­sehen – und das ist eine wichtige Maßnahme –, wie beim sogenannten Schwarz­fahren vorgegangen wird. Wenn man im öffentlichen Verkehr ohne Fahrkarte aufge­halten wurde, war es bisher nicht möglich, dass die Sicherheitsorgane den Betreffen­den anhalten, sondern sie mussten extra die Polizei holen, um ihn anzuhalten. Wenn diese Person dann einfach verschwunden ist, galt sie nicht mehr als unmittelbar auf frischer Tat ertappt, sondern konnte entweichen, und infolgedessen war das wirklich eine sehr unbefriedigende Situation.

Deswegen ist es jetzt ausdrücklich so festgehalten worden, dass dann, wenn jemand angehalten wird und seine Identität festgestellt wurde, dieser überhaupt keine Verwal­tungsübertretung begangen hat, sofern er innerhalb von 14 Tagen das bezahlt, was ihm vorgeschrieben wurde. Das heißt, das ist in Wirklichkeit eine Entkriminalisierung, also eine sinnvolle Maßnahme, und daher ist es da natürlich wichtig, dass man die Identität feststellen kann.

Dazu, was Kollege Noll meint, dass da jetzt offenbar Exzesse stattfinden, dass also jetzt die Sicherheitsorgane auf Zuruf alle möglichen Menschen anhalten und deren Identität feststellen werden, muss man schon klar sagen: Im Gesetzestext steht – und ich darf das zitieren, damit man das weiß –, es darf die Identität einer Person fest­gestellt werden, „wenn diese auf frischer Tat betreten oder unmittelbar danach entwe­der glaubwürdig der Tatbegehung beschuldigt oder mit Gegenständen betreten wird, die auf ihre Beteiligung an der Tat hinweisen“.

Das ist also so weit eingeschränkt: „unmittelbar danach“ und „glaubwürdig“. Das muss erst einmal jemand der Behörde so nahebringen, und die Behörde wird sich natürlich sehr genau überlegen, ob sie das tut. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Sollte sich tatsächlich herausstellen, was ich mir nicht vorstellen kann, dass das zu weit geht, dann werden wir das künftig ändern. Aber Tatsache ist, dass aufgrund dieser Einschränkung hier keine Gefährdung der Freiheit oder sonst etwas stattfindet, sondern – im Gegenteil! – wir eben mit den flankierenden Maßnahmen sogar dazu bei­tragen, dass eine Entkriminalisierung stattfindet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Insgesamt sind das sehr vernünftige Maßnahmen, die einerseits die Verfahren be­schleunigen und andererseits zu einer gewissen Entkriminalisierung führen. Daher kann ich mir schwer vorstellen, dass hier tatsächlich jemand dagegenstimmt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Lueger ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


18.00.45

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Werte BesucherInnen auf der Galerie! Die Vorlage ent­spricht den Grundsätzen, die wir schon länger haben – aber warum wir jetzt dagegenstimmen


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