Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 180

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werden, werde ich damit begründen, dass es drei grobe Änderungen gibt, die ich jetzt aufzählen werde.

Beraten statt strafen wurde jetzt von dieser Regierung eingeführt, aber als Paradig­men­wechsel, als ein Paradigmenwechsel in der Systematik des Verwaltungs­straf­rechts. Das steht im Gegensatz zu dem, was im Entschließungsantrag der Regierungs­fraktionen vom 16. Mai 2018 enthalten ist, den es ja schon gegeben hat, wonach bis 31.10. dieses Jahres erhoben werden sollte, in welchen Materiengesetzen dieser Grund­satz sinnvoll umgesetzt werden kann. Dieser wurde jetzt damit overrult, dass man sagt, okay, wir machen es jetzt umgekehrt, was zur Folge hat, dass alle Bundes­länder, alle gesetzgebenden Stellen in den Ländern ihre Landesgesetze durchforsten müssen, was davon sie betrifft, um dieses Bundesgesetz, das Sie heute hier be­schließen, zu overrulen.

Das trägt weder zu einer Transparenz noch zu einer Einheitlichkeit bei. Das trägt dazu bei, dass es neun unterschiedliche Sichtweisen geben könnte und es auch zu neun unterschiedlichen Auswirkungen in den Bundesländern kommt.

Weiters geht es um die Beweislastumkehr, die sowohl vom Kollegen Noll als auch jetzt vom Kollegen Stefan angesprochen wurde, wo diese Summe von 50 000 Euro als Strafsanktion angesetzt wurde. Es stellt sich für mich die Frage: Warum erst ab 50 000 Euro? Dadurch sind von dieser Bevorzugung im Verwaltungsstrafrecht alle Unternehmen betroffen, die juristische Personen sind. Aus sozialdemokratischer Sicht, kann ich dazu noch sagen, würden wir uns eine Herabsetzung auf zum Beispiel 5 000 Euro wünschen, womit letztendlich auch natürliche Personen von dieser Umkehr profitieren könnten.

Drittens: Gänzlich gestrichen ist in diesem Vorhaben die früher paktierte Forderung gemeinnützige Leistung statt Ersatzfreiheitsstrafe. Das ist komplett gefallen. Das ist zwar in anderen Rechtsbereichen vorgesehen, aber im Verwaltungsstrafrecht bleibt das Schuldturmprinzip. Daher werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak. – Bitte.


18.03.49

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Wir haben es schon gehört: Es handelt sich im Wesentlichen um zwei Richtlinienumsetzungen. Ich habe weniger Sorge beim Prinzip Beraten statt strafen und halte es an und für sich für eine wichtige Maßnahme. Der Grund, wieso wir der einen Sache im Zusammenhang mit dem Verwaltungsstrafverfahren nicht zustimmen werden, sind natürlich die Argu­mente, die Kollege Noll hier angesprochen hat. Herr Kollege Stefan, wenn Sie meinen, na ja, wenn es dann zu viele Polizeibefugnisse sind, dann werden Sie diese unter Umständen wieder zurücknehmen, dann sage ich, das ist schon eine Tendenz, die mir Sorgen macht. Ganz ehrlich: Ich kann mich nicht erinnern, dass die Polizei in den letzten Jahrzehnten neue Befugnisse bekommen hat und diese dann jemals wieder zurückgenommen wurden.

Das, was passiert ist, waren mehr Befugnisse für die Polizei, was in einigen Bereichen sinnvoll ist, aber mit diesem Überschießenden – und gerade Sie scheinen sich ja auch nicht zu 100 Prozent sicher zu sein, ob es genau passt – habe ich meine Probleme und würde das ablehnen. Wenn es nur um die Schwarzfahrer ginge, dann sollten wir es entsprechend regeln, explizit für die Schwarzfahrer – denn was Sie diesbezüglich vor­hin angesprochen haben, ist tatsächlich eine Problematik –, aber die Identitätsfest­stel-


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