Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 187

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Das heißt, wir haben daher, unter Berücksichtigung dieser Grenzen, einmal 50 000 Euro genommen und gesagt, es soll als erster Schritt in Richtung einer Entkriminalisierung auch des Verwaltungsstrafrechts gehen. In der Folge kann man das evaluieren, um dann im Rahmen der Evaluierung etwa eine weitere Senkung vorzunehmen. Es sind beispielsweise mehrere Beträge genannt worden, 5 000 Euro oder dergleichen. Es wird also sicher seitens meines Ressorts in die Richtung gehen, dass wir voraus­sichtlich in zwei Jahren wiederum eine Evaluierung durchführen werden, um eben hie­bei eine Entkriminalisierung herbeiführen zu können.

Der zweite Punkt, der angesprochen worden ist, ist „beraten vor strafen“. Auch dabei sind wir den Best-Practice-Erfahrungen gefolgt, wie es zum Beispiel im § 9 des Arbeits­inspektionsgesetzes vorgesehen ist, und zwar schon seit Jahren, wo festgelegt ist, dass auch bei Verletzungen – in dem Fall – der Arbeitnehmerschutzvorschriften zuerst zu beraten ist, in der Folge aufzufordern ist, den rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, um dann, wie gesagt, eben keine Strafe zu erhalten. Genau diesen Weg sind wir auch gegangen, wie es im Rahmen der Entkriminalisierung notwendig ist: Wenn das Ver­schulden gering ist, wenn kein Vorsatzdelikt vorliegt, wenn man nicht schon in der Vergangenheit mehrmals eine Strafe bekommen hat, dass in dem Fall „beraten vor strafen“ stattfindet. Ich glaube, das ist sicherlich ein Weg, der richtig und auch angebracht ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das mit der Intention, wie sie seinerzeit im § 9 des Arbeitsinspektionsgesetzes fest­gehalten wurde, dass man den Beratungsansatz gewählt hat mit der Zielsetzung: Das Arbeitsinspektorat soll in die Richtung gehen, im erforderlichen Umfang mit dem Ziel einer möglichst wirksamen Umsetzung der Arbeitnehmerschutzvorschriften zu beraten. Und genau der gleiche Punkt liegt jetzt auch vor.

Ich möchte mich auch bei Ihnen dafür bedanken – da Abgeordneter Jarolim und auch Abgeordneter Scherak das angesprochen haben –, dass im Zusammenhang mit der Europäischen Ermittlungsanordnung die notwendige Verfassungsmehrheit sicherge­stellt wird, denn es ist nunmehr vorgesehen, dass in Zukunft auch Verwaltungs­be­hör­den Europäische Ermittlungsanordnungen ausstellen können. Das bedarf aber einer Validierung, einer Bestätigung durch Gerichte. Den Gerichten, sprich einem Verwal­tungs­gericht, ist es nur dann möglich, die Validierung durchzuführen, wenn sie eben ver­fassungsrechtlich dazu einen Auftrag erhalten.

Die Verwaltungsgerichte sind in der Vergangenheit als Rechtsmittelinstanz eingerichtet worden, und das wäre eine weitere Zuständigkeit, die man ihnen überträgt. Dafür braucht man eine Verfassungsmehrheit, und ich möchte mich dafür bedanken, dass diese Verfassungsmehrheit heute gegeben ist, wodurch die Ermittlungsanordnung in vollem Ausmaß in Österreich Platz greifen kann.

Ein weiterer Punkt ist angesprochen worden: Beschleunigung von Verwaltungs­verfah­ren. Auch dabei gab es einen sehr konstruktiven und gleichzeitig auch vereinnah­men­den Einsatz. Wir sind diesbezüglich sowohl mit allen Landesverwaltungsgerichten als auch dem Bundesverwaltungsgericht und dem Verwaltungsgerichtshof zusammen­ge­ses­sen und haben diese Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens in die Wege ge­leitet.

Zum einen gibt es dabei eine Verfahrensförderungspflicht seitens der Parteien und zum anderen auch eine Entscheidungspflicht seitens der Behörden. Das heißt, wenn die Behörde nicht innerhalb von acht Wochen entscheidet, wird das Ermittlungs­ver­fahren, das vorher schon geschlossen war, wieder aufgemacht. Das bedeutet, es ist ein Anreiz da, dass auch die Behörde schnell agiert. Ich glaube, das ist ein Ansatz, dass Verfahren, die in der Vergangenheit mehrere Jahre gedauert haben, in diesem Fall sehr schnell, sehr zielgerichtet und kostensparsam durchgeführt werden.

 


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