Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 221

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das jetzt anschauen, sehen wir, dass sich in Zukunft ja nicht nur die Arbeitswelt, sondern auch die Schulformen verändern werden. Das heißt, Kinder sind sehr lange, also mehr Stunden in der Schule. Natürlich ist die Belastung, wenn man mit den Kindern zusammen diese Zahl von Stunden in der Schule ist, sehr hoch, was dazu führt, dass es in der digitalen und nondigitalen Welt dann zu Mobbing beziehungsweise Cybermobbing kommt, dass es zu Situationen kommt, in denen es einfach eine psychologische Betreuung brauchen könnte.

Es ist ja so, dass das jetzt nicht ganz fremd ist. Die Beispiele, die wir genannt haben – schulärztlicher Dienst, Mobbingberatungsstellen, Schulpsychologen – gibt es bereits, aber nicht in der Form, in der wir es uns wünschen würden. Deshalb – Frau Griss hat es schon erwähnt – braucht es einmal eine Erhebung, um im Jahr 2018 einmal zu schauen: Was braucht es hier?

Deswegen wollen wir uns aber auch nicht nur den Rüssel anschauen, denn es gibt ja neben der AHS auch noch andere Schulen: Es gibt noch die Neuen Mittelschulen, es gibt auch noch die Volksschulen, es gibt noch weitere Schulformen, die wir hier in Be­tracht ziehen müssen.

Deswegen bringen wir, ich und meine Kollegin Karin Greiner und weitere Kolleginnen und Kollegen, folgenden Antrag ein, mit dem wir nicht nur den Rüssel betrachten wol­len, sondern auch das Weitergehende:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stephanie Cox, Karin Greiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Studie zur Bedarfserhebung schulpsychologischer Leistungen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Bundesminis­terin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz werden ersucht, in Ko­ope­ration mit den Bildungsdirektionen eine Studie durchzuführen, wie hoch der kon­krete Bedarf an schulpsychologischen Leistungen einschließlich des Bedarfs an Mobbingberatung ist und wie sich dieser Bedarf in den letzten Jahren entwickelte. Zudem sollen die Aufgaben der Schulpsychologie an allen Schultypen einer Analyse unterzogen und – beispielsweise von internationalen ‚Best-Practice-Beispielen‘ abge­lei­tete – gezielte Maßnahmen entwickelt werden, um die Bedarfsgerechtigkeit und Praxistauglichkeit weiter zu verbessern.“

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Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass wir auch die Bildungsdirektionen ins Boot holen müssen. Es ist ein Riesenanliegen von uns, dass der Bildungsminister sich nicht nur den AHS widmet, sondern dass er sagt: Okay, wir schauen weiter, wir arbeiten mit den Bildungsdirektionen zusammen, da das Thema viel zu wichtig ist.

Es geht um die Psyche der Kinder, es geht um die Gesundheit unserer Kinder und es geht darum, dass wir in den Schulformen der Zukunft auch zukunftstaugliche Maßnah­men treffen. Das bedeutet, dass wir die bestmöglichen Maßnahmen setzen und eine psychologische Betreuung, die die richtigen Werkzeuge, die Werkzeuge des Jah­res 2018 verwendet, ermöglichen.

Deswegen ist der erste Schritt die Evaluierung. Dabei geht es darum, sich Best-Practice-Beispiele anzuschauen. Es geht darum, zu schauen, wie man verschiedene


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