eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Gesundheit der Schülerinnen und Schüler: Schulärztlicher Dienst und Schulpsychologischer Dienst; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/15 (III-113/214 d.B.) (TOP 17)
In einer sich ständig verändernden Gesellschaft sehen sich auch Jugendliche mit immer neuen Herausforderungen und Problemen konfrontiert. Damit einhergehend muss sich – in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der öffentlichen Hand – auch die Schule mit diesen neuen Herausforderungen auseinandersetzen. Dies schließt unter anderem das Angebot von Hilfestellungen bei persönlichen Problemen von Schülerinnen und Schülern ein.
Hier gibt es bereits etablierte Angebote wie beispielsweise den schulärztlichen Dienst, Mobbingberatungsstellen oder auch die Schulpsychologie. Um diese Angebote adäquat weiterentwickeln zu können, braucht es in einem ersten Schritt eine umfassende Erhebung des tatsächlichen Bedarfes an diesen Angeboten im Kompetenzbereich des Bundes.
Es wird zudem angeregt, auch eine Analyse internationaler „Best-Practice-Modelle“ durchzuführen. Dabei wäre auch zu beleuchten, wie alle am Schulleben Beteiligten in diese Modelle einbezogen werden können. Die Ergebnisse können bei der Weiterentwicklung der Schulpsychologie in Österreich wertvolle Dienste leisten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den tatsächlichen Bedarf an schulpsychologischen Interventionen (einschließlich des Bedarfs an Mobbingberatung) im Kompetenzbereich des Bundes zu erheben. Zudem sollen die Aufgaben der Schulpsychologie einer Analyse unterzogen und - beispielsweise von internationalen „Best-Practice-Beispielen“ abgeleitete - gezielte Maßnahmen entwickelt werden, um die bedarfsgerechte Praxistauglichkeit weiter zu verbessern."
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Cox. – Bitte.
Abgeordnete Stephanie Cox, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Danke der Vertreterin des Rechnungshofes hier im Haus für den Bericht! Frau Griss, Sie haben den Entschließungsantrag schon vorgelesen, und Sie haben den Vergleich vom Elefanten gebracht. Ich finde es schade, dass Sie, wie Sie gesagt haben, nur einen kleinen Entschließungsantrag einbringen, denn das heißt, es wird eben nur der Rüssel begutachtet. Das ist, finde ich, sehr, sehr schade, weil das ein sehr, sehr wichtiger Bereich ist, wo man sich wirklich den ganzen Elefanten anschauen muss. (Beifall bei der Liste Pilz.)
Was bedeutet das, wenn man sich den ganzen Elefanten ansieht? – Da sprechen wir von Kindern und Jugendlichen in den verschiedensten Schulformen. Und wenn wir uns
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