Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 219

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entsprechend eingliedern und betreuen zu können. Die Antwort des Herrn Bildungs­ministers war: Woher wissen Sie das? – Ich habe gesagt: Das haben mir Eltern erzählt, das haben mir Lehrer erzählt. Daraufhin hat der Herr Bildungsminister gesagt: Das sind Einzelevidenzen. – Und damit hat er recht. Das sind Einzelevidenzen. Einzelevidenzen können nicht die Grundlage einer Politik sein – da bin ich bei ihm –, aber Einzel­evidenzen müssen ein Anstoß dafür sein, sich die Sache genau anzuschauen, sich anzuschauen: Was brauchen wir eigentlich? Wie ist die Situation?

Kollege Kucher ist nach der Ausschusssitzung auf mich zugekommen und hat gesagt: Machen wir doch gemeinsam etwas! Stellen wir einen Entschließungsantrag, dass der Bildungsminister das herausfinden muss, dass er so eine Untersuchung in Auftrag geben muss! Dann gab es Gespräche mit allen Fraktionen, um so einen gemeinsamen Entschließungsantrag zustande zu bringen, denn es muss ja das Anliegen von uns allen sein, einmal herauszufinden: Wie steht es denn wirklich?

Leider hat sich dann ergeben, dass keine vollständige Einigung möglich war, weil die ÖVP und die FPÖ diese Anfrage auf den Kompetenzbereich des Bundes beschränken wollten, und die SPÖ und die Liste Pilz wollten, so wie ursprünglich vorgesehen, jedenfalls auch die Bildungsdirektionen einbeziehen. Es war dann eine schwierige Frage für mich: Was machen wir jetzt eigentlich?, und ich habe gedacht: Machen wir einen ersten Schritt! – Ich bin natürlich ganz dafür, dass wir das umfassend unter­suchen, aber wir müssen einmal damit beginnen, und daher stelle ich den kleineren Entschließungsantrag, der ja letztlich durch die Anregung des Kollegen Kucher zustan­de gekommen ist, und dieser lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Gahr, Wolfgang Zanger, Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erhebung des Bedarfes an schulpsychologischen Inter­ven­tionen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, ehest mög­lich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den tatsächlichen Bedarf an schul­psychologischen Interventionen (einschließlich des Bedarfs an Mobbingberatung) im Kompetenzbereich des Bundes zu erheben. Zudem sollen die Aufgaben der Schul­psychologie einer Analyse unterzogen und – beispielsweise von internationalen ,Best-Practice-Beispielen‘ abgeleitete – gezielte Maßnahmen entwickelt werden, um die bedarfsgerechte Praxistauglichkeit weiter zu verbessern.“

*****

Danke. (Beifall bei den NEOS.)

20.07

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Gahr, Wolfgang Zanger, Dr. Irmgard Griss,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erhebung des Bedarfes an schulpsychologischen Interventionen

 


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