Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 227

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22. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend EU-Mittel unter dem Gesichtspunkt der Wirkungsorientierung – Reihe BUND 2017/56 (III-58/219 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Österreich Institut G.m.b.H. – Reihe BUND 2017/57 (III-59/220 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zu den Punkten 18 bis 23 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.25.42

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungs­hofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Frau Präsidentin des Rech­nungshofes hat es bereits angekündigt, wir beschäftigen uns heute mit sehr vielen Berichten, einer davon befasst sich mit den Verkehrsdiensteverträgen auf der Schiene.

Warum Verkehrsdiensteverträge? – Der Bund und die Länder bestellen Zugkilometer über Verkehrsdiensteverträge, weil die erbrachten Leistungen nicht über Tarifeinnah­men gedeckt sind und nur durch öffentliche Mitfinanzierung wirtschaftlich erbracht wer­den können. Kurz gesagt, für Verkehrsdiensteverträge werden Strecken, die durch die Entgelte der Fahrgäste nicht kostendeckend geführt werden können, subventioniert. Nur um eine Größenordnung zu haben: Für das Jahr 2014 ermittelte der Rechnungs­hof 91,8 Millionen bestellte Zugkilometer mit einem Volumen von 870 Millionen Euro.

Was waren nun die Kritikpunkte des Rechnungshofes? – Bund und Länder bauten für die Vergabe und Abwicklung der Verkehrsdiensteverträge parallele Strukturen auf. Das heißt, durch unterschiedliche Gebietskörperschaften bestellte Züge verkehrten auf denselben Strecken zu unterschiedlichen Zeiten. Über gemeinsame und zentrale Abwicklungsstellen wären Synergien zu nutzen, meinte der Rechnungshof.

Auch ein Interessenkonflikt wurde aufgezeigt: Bund und Länder haben als Besteller klarerweise Interesse daran, die Leistungen möglichst günstig einzukaufen. Als Eigen­tümer der wesentlichen Eisenbahnunternehmungen haben sie aber auch Interesse daran, dass diese ohne Verluste geführt werden. Dieses Spannungsverhältnis hatte zur Folge, dass die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs sowie die wirtschaftliche Lage der Eisenbahnunternehmungen nicht transparent waren.

Als weiterer Punkt wurde aufgezeigt, dass das Bundesministerium für Verkehr, Inno­vation und Technologie bei der Bestellung der Schienen-Personen-Verkehrsleistungen bei den ÖBB das im Bundesvoranschlag vorgesehene Budget jährlich um durchschnitt­lich rund 27 Millionen Euro oder 4,7 Prozent überschritt. Der Rechnungshof mahnt, im Sinne der Budgetgrundsätze der Vollständigkeit und Wahrheit, sämtliche im folgenden Finanzjahr zu erwartenden Mittelverwendungen in den Bundesvoranschlag aufzuneh­men.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht bei dieser Thematik um sehr, sehr viel Geld, um Geld des Steuerzahlers. Das System Bahn ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Verkehrs in unserem Land, und das ist auch gut so. Wir müssen aber, so wie in allen Bereichen, auch darauf achten, dass möglichst effizient mit Steuergeld


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