Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 232

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Jetzt aber wirklich zum Thema, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Laut der Bundes­ver­fassung sind die Länder für die Katastrophenschutzeinrichtungen und für die Katastro­phenhilfe zuständig, und im Besonderen – das weiß natürlich ich als Bürgermeister – sind es die Gemeinden, die für die Erhebung dieser Katastrophenschäden verant­wortlich sind. Und wenn alljährlich durch die Einnahmen des Bundes, das muss man auch dazusagen, nämlich durch die Lohnsteuer, durch die Kapitalertragsteuer, durch die Einkommensteuer, Mittel für den Katastrophenschutz aufgebracht werden – 423 Mil­lionen Euro waren es im Vorjahr; davon haben wir noch 30 Millionen Euro als Rücklage –, dann ist die Verwendung dieser Mittel natürlich vom Rechnungshof zu kontrollieren. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Unabhängig davon darf ich aus Niederösterreich berichten, dass wir mehr als 950 Mil­lionen Euro – das ist heute von der Kollegin Bißmann schon angesprochen worden, nämlich im Zusammenhang mit dem Klimawandel – für einen der wesent­lichen Punkte einer vorausschauenden Politik auf Länderebene ausgegeben haben, nämlich dafür, Hochwasserschutzeinrichtungen zu bauen. Niederösterreich hat dafür in den letzten 15 Jahren bereits rund 1 Milliarde Euro ausgegeben.

Zum Einschaubericht des Rechnungshofes: Darin wurde speziell für Niederösterreich angemerkt, dass die Pauschalierung, die in Niederösterreich bei der Vergabe der För­derungsmittel angewendet wird, zu bemängeln ist. Letztendlich wurde aber die Stellungnahme des Landes Niederösterreich, dass beim Hochwasserschutz, bei dem es nach Metern, Quadratmetern, die betroffen sind, nach Höhe des Kellers geht, diese Pauschalierung gerechtfertigt ist, vom Rechnungshof so zur Kenntnis genommen.

Das Zweite, das empfohlen wurde, war, dass man die bei Härtefällen in Nieder­österreich geltenden Regelungen veröffentlichen sollte. Das wurde auf der Homepage des Landes bereits umgesetzt. Somit wurde dem Einschaubericht des Rechnungs­hofes entsprochen.

Als Wahlkreisabgeordneter für Wiener Neustadt und Neunkirchen möchte ich noch eine Anmerkung anbringen: Ich möchte mich bei den Einsatzkräften, aber nicht nur bei den Einsatzkräften, sondern auch bei den vielen Freiwilligen in meinem Wahlkreis, der in den letzten Wochen von der Hochwasserkatastrophe, von Überflutungen betroffen war, bedanken. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.47


20.47.33Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-49 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich darf jene Damen und Herren, die die Zustimmung geben, um ein Zeichen dieser Zustimmung bitten. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 19: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-50 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte die Damen und Herren um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.

 


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