Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 234

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30. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Insolvenz-Entgelt-Fonds und IEF-Service GmbH; Follow-up-Überprü­fung – Reihe BUND 2018/5 (III-83/244 d.B.)

31. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Gendergesundheit in Österreich; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/7 (III-85/245 d.B.)

32. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Stadt Salzburg – Meldeverpflichtung gemäß Parteiengesetz 2012 – Reihe BUND 2018/9 (III-88/246 d.B.)

33. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes be­treffend Land Oberösterreich – Meldeverpflichtung gemäß Parteienge­setz 2012 – Reihe BUND 2018/10 (III-89/247 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zu den Punkten 24 bis 33 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hermann Gahr. Ich darf ihm das Wort erteilen.


20.49.19

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Im Jahre 2010 wurde eine Transparenzdatenbank in Österreich eingerichtet. Sie sollte Doppelförderungen erken­nen und bewirken, dass Steuergeld treffsicher eingesetzt wird.

Insgesamt hat diese Rechnungshofüberprüfung, die in der Zeit von April 2016 bis Juli 2016 durchgeführt wurde, die Jahre 2010 bis 2016 bewertet und hat dabei den potenziellen Nutzen hinsichtlich der Transparenzdatenbank zwecks Transparenz­steuerungs­funktion und Verhinderung von Fördermissbrauch beleuchtet.

Es ging im Wesentlichen darum, dass Bund, Länder und Gemeinden davon betroffen sind und es da durchaus einen sogenannten Förderungsdschungel gegeben hat, der vom Rechnungshof festgestellt wurde. Insgesamt gab es 22 Empfehlungen, die der Rechnungshof in Bezug auf diese sechs Jahre ausgesprochen hat; in dieser Zeit sind Kosten von 13,6 Millionen Euro entstanden. Insgesamt lag das Problem wohl darin, dass die Kompetenz für die Transparenzdatenbank sowohl beim Bund als auch bei den Ländern lag. Auch die mangelnde Anwenderfreundlichkeit wurde vom Rech­nungshof kritisiert.

Bis 2016 wurden in die Transparenzdatenbank 2 426 Leistungsangebote eingebracht und öffentlich einsehbar gemacht, und es gab Zahlungen von insgesamt 208 Milliar-


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