Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 235

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den Euro. Laut Rechnungshof wurde mit der Transparenzdatenbank ein kompliziertes Instrument geschaffen. Die Ziele dieser Transparenzdatenbank konnten nicht erreicht werden.

Insgesamt kann man drei große Punkte herausnehmen: Es geht darum, dass man die Potenziale dieser, wie ich meine, durchaus sinnvollen und auch für den Staat sehr vorteilhaften Einrichtung ausschöpfen sollte. Es geht darum, dass man Länderleis­tungen und Gemeindeleistungen in gleicher Weise wie Bundesleistungen erfassen kann. Es geht darum, dass man Gemeindeverbände und Kammern in gleicher Weise in die Leistungen einbeziehen kann, um eine durchgehende Kontrolle sicherzustellen. Es geht auch darum, dass der Zugriff verbessert wird, was die Förderungsabwicklung betrifft.

Es ist also insgesamt ein durchaus kritischer Bericht, aber es gibt auch eine erfreuliche Mitteilung: Im Tätigkeitsbericht 2017 des Rechnungshofes wurde erwähnt, dass die Transparenzdatenbank in Österreich nunmehr verstärkt und besser angenommen wird. Da gibt es jetzt also Entwicklungen, die durchaus erfreulich sind. Die Länder haben sich bereit erklärt, ihre Daten einzuspeisen. Vorreiter ist das Bundesland Oberöster­reich, aber auch Niederösterreich hat mittlerweile zugesagt, dass es die Daten über seine Förderungen zur Verfügung stellen wird.

Eine Ebene, welche durchaus sehr kritisch gesehen wird, ist die Gemeindeebene. Der Gemeindeverband hat seine Bedenken geäußert, weil es auch darum geht, inwieweit, ab welcher Größe und welcher Höhe man Förderungen überhaupt einbringen sollte.

Zusammenfassend darf man sagen: Dieser Rechnungshofbericht ist ein klarer Auftrag, diesbezüglich mehr Transparenz und Einsicht zu gewähren. Der Rechnungshof hat angekündigt, dass er auch eine Follow-up-Überprüfung machen wird und die weitere Entwicklung feststellen wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Höbart.)

20.53


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Karin Greiner zu Wort. – Bitte.


20.53.25

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Rechnungshofprä­si­dentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Genderaspekte im Einkommensteuerrecht. Das ist ein sehr aufschlussreicher Bericht. Was zeigt er? – Der Bericht zeigt, dass zwar generell ein Gleichstellungsziel formuliert ist, dass man aber von der Umsetzung noch meilenweit entfernt ist.

Was wurde beleuchtet? – Die Einkommen, vor allem die Unterschiede zwischen Frauen- und Männereinkommen, und die Erwerbsquote bei den Frauen. Fazit: Wir haben zu wenige Frauen in Vollbeschäftigung, auch wenn wir eine sehr hohe Quote bei den Teilzeitbeschäftigungen haben. Weiters ist der Gender Pay Gap, also der Unterschied zwischen dem Verdienst von Männern und jenem von Frauen, extrem groß.

Diese Probleme sind nicht neu, sie haben eine Historie. Schauen wir zurück zu Finanz­minister Grasser, das ist dann über einige Nachfolger bis Schelling weitergegangen, jetzt ist Finanzminister Löger verantwortlich: Es war immer klar und evident, dass seitens des BMF, seitens des Finanzministeriums, zu wenig unternommen wird, um diesem Gleichstellungsziel näherzukommen.

Der Rechnungshof kritisiert sehr fundiert eine fehlende Gesamtstrategie. Was würde man dazu brauchen? – Da würde man die Kooperation zwischen allen Ressorts brauchen,


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