Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 239

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definitorik, dann gibt es die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und dann gibt es noch die Transparenzdatenbank.

Es ist so, dass uns der Herr Staatssekretär im Ausschuss berichtet hat, dass hierfür – zur Klärung des Förderungsbegriffes – eine eigene Arbeitsgruppe eingesetzt wurde. – Ich bin neugierig darauf, wann diese Arbeitsgruppe zu einem Ergebnis kommen wird, denn ich kann mich noch gut daran erinnern, dass uns Herr Finanzminister Schelling, wann immer ein Förderungsbericht erschienen ist, immer wieder wortreich erklärt hat: Wir werden uns um einen einheitlichen Förderungsbegriff kümmern! – Solange es keinen einheitlichen Förderungsbegriff gibt, macht das alles keinen Sinn.

Der Nutzen dieser Transparenzdatenbank ist vernachlässigbar gering, die Kosten sind aber veritabel. Im Rechnungshofbericht, Frau Präsidentin, werden die Kosten mit 13,6 Millionen Euro angegeben. Das ist ja nicht nichts. – Das ist der eine Aspekt.

Der zweite Aspekt – weil auch der Finanzausgleich angesprochen wurde – ist folgen­der: Im Finanzausgleichspaktum, beschlossen im Spätherbst 2016, wurde festgelegt, dass alle Bundesländer in zwei Bereichen, nämlich im Bereich Energie und im Bereich Umwelt, diese Transparenzdatenbank befüllen sollen. Der Herr Staatssekretär hat uns erzählt, dass gerade einmal zwei Bundesländer, nämlich Oberösterreich und Nieder­österreich, diese Transparenzdatenbank überhaupt befüllen. – Na, wenn es ein Finanz­ausgleichspaktum gibt und die Länder scheren sich überhaupt nicht darum, dass sie zugesagt haben, da Daten einzumelden, dann frage ich mich, was der Sinn einer Transparenzdatenbank ist, wenn es an der Ernsthaftigkeit zur Umsetzung seitens der Länder fehlt. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Ich weiß schon: Die Länder wollen sich nicht in die Karten schauen lassen. Ich meine, das ist ja nichts Neues. Ich verfolge den Finanzausgleich in Österreich seit mehreren Jahrzehnten, und es war schon immer so, dass immer dann, wenn es um Transparenz seitens der Länder gegangen ist, diese mehr oder weniger gemeint haben: Das geht euch nichts an!

Weil meine Vorrednerin hier Sanktionen angesprochen hat: Man kann schon Sank­tionen ins Finanzausgleichspaktum hineinschreiben, die kann man auch in irgend­welche 15a-Verträge hineinschreiben, es wird aber nichts nützen. Wir kennen das von anderen 15a-Verträgen, in denen Sanktionen festgeschrieben sind: Das sind zahnlose Sanktionen! Wenn die Länder nicht wollen, dann wollen sie nicht.

Wenn sie aber tatsächlich nicht wollen und der Finanzminister nicht in der Lage ist, sich diesbezüglich durchzusetzen, dann kann ich angesichts des Befundes des Berich­tes nur empfehlen: Schließen wir die Bücher, lassen wir die Transparenzdatenbank Transparenzdatenbank sein und sparen wir uns weitere Kosten in diesem Zusam­menhang!

Der zweite Tagesordnungspunkt, zu dem ich Stellung nehmen will, bezieht sich auf einen Bericht, der sich mit Genderaspekten im Einkommensteuerrecht befasst, und hier schließt sich der Kreis zur Aktuellen Stunde von heute Vormittag. Dort habe ich nämlich auf diesen Bericht im Zusammenhang mit dem Familienbonus Bezug genom­men, weil Herr Kollege Wöginger gemeint hat, dass die Steuerreform 2016 so tolle Effekte auf die unteren Einkommen hatte. – Hat sie nicht. (Ruf bei der ÖVP: Doch!) – Überhaupt nicht (Ruf bei der ÖVP: Doch!), ich komme gleich darauf zu sprechen. (Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Den Bericht finde ich sehr, sehr interessant, weil er einer der wenigen Berichte ist, die sich mit Genderaspekten, also mit Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit, befassen. Ich gebe zu bedenken, dass wir im Zuge des neuen Haushaltsrechts im Jahr 2009 hier im Hohen Haus beschlossen haben, in die Bundesverfassung einen Art. 13 Abs. 3 auf-


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