Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 249

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Es ist ein kompliziertes Instrumentarium entstanden, das durch eine Vielzahl von Leis­tungen überfrachtet war und bei dem es auch Schwächen in der Logik der Erfassung gab. Der Mitteleinsatz des Bundes wurde schon genannt – das sind 13,6 Millionen Euro. Die Länder erhielten zusätzlich für die Einführung der Transparenzdatenbank und für die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten – Letztere ist ja mittlerweile erfolgt –, 80 Millionen Euro. Nicht festgelegt war, wie viel die Länder für die Trans­parenzdatenbank verbrauchen.

Infolge der Veröffentlichung unseres Berichts gab es dann Erklärungen und Absichten, dass man versuchen würde, Bewegung in das Projekt zu bringen. Seit 2017 speisen die Länder im Rahmen eines Pilotprojekts die Zahlungen im Bereich Umwelt und Energie ein. Oberösterreich meldet grundsätzlich alle Zahlungen ein. Niederösterreich, Vorarlberg und der Gemeindebund haben auch ihre grundsätzliche Bereitschaft zugesagt. Länder und Gemeinden forderten aber Vereinfachungen hinsichtlich der Büro­kratie, und es gibt seit Februar 2018 im Finanzministerium ein Expertengremium, das an Modellen dazu arbeitet, wie man Leistungen in der Transparenzdatenbank besser erfassen kann. Der Rechnungshof nimmt daran als Auskunftsperson teil.

Wir haben festgestellt und auch gesagt – und das wissen Sie alle –, dass dem Bund die kompetenzrechtliche Basis auf einfachgesetzlicher Grundlage fehlt, um eine um­fassende Transparenzdatenbank festzulegen. Es gibt keine Verpflichtung der Länder zur Meldung der Zahlungsdaten und es gibt ebenso keine Beteiligungspflicht für die Gemeinden. Es sind aber auch die Meldungen auf Bundesebene unvollständig. Es sind ja die Ministerien dafür zuständig, ihre jeweiligen Leistungen einzumelden. Es war einerseits eine Vielzahl von Leistungen zusammengefasst, es gab keine Informationen zu den Fördervoraussetzungen, oder es fehlten Leistungsangebote gänzlich. Daher haben wir empfohlen, dass man von den Ministerien eine Vollständigkeitserklärung verlangt, damit die Datenbank vollständig befüllt wird. Es müssten eben auch Leis­tungs­zusagen und nicht nur Zahlungen aufgenommen werden.

Durch die ungleichmäßige Einbeziehung der Leistungen kann das Ziel der Datenbank nicht vollständig erreicht werden. So werden Förderungen, die beispielsweise an ein­zelne Gemeindeverbände vergeben werden, nicht einbezogen, auch bei den Kammer­förderungen nicht einbezogen, und es gibt keine Differenzierung nach nationalen und EU-Mitteln. Dann wurden Leistungen einbezogen, bei denen es nicht ganz nachvoll­ziehbar war: Es wird die Finanzierung der Schieneninfrastruktur, die Finanzierung der Universitäten einbezogen, nicht aber die Finanzierung der Krankenanstalten. So ge­sehen fehlt ein Gesamtkonzept, fehlt eine Logik.

Man hatte mit der Transparenzdatenbank hohe Erwartungen verknüpft, hinsichtlich der Kontrolle der Leistungsvoraussetzungen, hinsichtlich der Möglichkeit der Verhinderung von Missbrauch, hinsichtlich des Überschreitens von Fördergrenzen, aber Faktum ist, dass die Abwicklungsstellen, die Förderstellen die Transparenzdatenbank in der Praxis offenbar kaum als Kontrollinstrument benutzt haben – vielleicht weil sie nicht ent­sprechend brauchbar war. Im Jahr 2015 wurden lediglich 839 Behördenabfragen durch­geführt.

Grundsätzlich glauben wir ja an die Idee der Transparenzdatenbank. Transparenz zu schaffen ist etwas Wichtiges, aber es ist notwendig, die Transparenzdatenbank voll­ständig und benutzerfreundlich umzusetzen, also zu einer Gebietskörperschaften über­greifenden Datenbank auszubauen. Man muss die Leistungsarten, die man erfassen will, inhaltlich und systematisch logisch zusammenstellen, und man muss einen aus­reichenden Zugriff der Entscheidungsträger sicherstellen, damit man das auch für die Förderabwicklung nutzen kann.

 


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