Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 138

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15.34.30

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen nun zu einem ganz anderen Thema, zum Fremdenrechtsänderungsgesetz. Hinter diesem Titel verbergen sich 14 Gesetze, die davon betroffen sind. Und entgegen dem Gesetz, das jetzt gerade beschlossen wurde, kann man bei diesem Gesetz sagen, dass es eine einmonatige Möglichkeit gab, Stel­lungnahmen abzugeben; es gab also eine einmonatige Begutachtungsfrist. Es sind da­zu 66 veröffentlichte Stellungnahmen hereingekommen, von denen ich gerne drei zitie­ren möchte.

Die erste ist jene der Arbeiterkammer, die da schreibt: „Der vorgeschlagene Gesetzes­entwurf erweckt aber in weiten Teilen den Eindruck, dass er von einem tiefgehenden Misstrauen gegenüber Flüchtlingen bzw AsylwerberInnen geprägt ist [...]“; und: „Dage­gen sind substantielle Verbesserungen der Qualität der erstinstanzlichen Asylverfahren durch diese Novelle nicht zu erwarten.“

UNHCR schreibt: „Die vorgeschlagenen Maßnahmen scheinen zudem in ihrer Gesamt­heit wenig geeignet, das Ziel der Effizienzsteigerung zu erreichen, da den zuständigen Behörden eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben auferlegt werden, die einen erhebli­chen Arbeitsaufwand nach sich ziehen [...].“

Und der Österreichische Rechtsanwaltskammertag schreibt: „In diesem Sinne ist mit Bedauern festzustellen, dass es – anders als im Regierungsprogramm angekündigt – nicht zu einer Neukodifikation der betreffenden Rechtsmaterie gekommen ist, sondern vielmehr eine die Komplexität abermals steigernde und somit Rechtsunsicherheit för­dernde Teilnovelle [...] beschlossen werden soll.“ – Es steht hier auch, dass eine Be­schleunigung der Verfahren ebenfalls nicht zu erwarten und die Erfüllung des Ziels an­gesichts des Entwurfs unrealistisch sei.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind nur drei Stellungnahmen, aus denen ich Ihnen jetzt vorgelesen habe. Ich möchte es aber trotzdem nicht verabsäumen, noch sechs Hauptkritikpunkte, die sich in den restlichen Stellungnahmen gefunden haben, kurz vorzutragen. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Diese sind das Abnehmen von Bargeld bis zu 840 Euro pro Person, das Auslesen der Handydaten, wobei es auch um sensible Daten geht, die Integrationshilfe, die von einer Muss- zu einer Kannbestimmung in Bezug auf Deutschkurse umgestellt wurde, die Verstaatlichung der Rechtsberatung weg von einer unabhängigen Rechtsberatung, die verkürzte Beschwerdefrist im Bescheidverfahren des BFA – ich möchte gleich darauf hinweisen, dass der VfGH bereits dreimal verkürzte Beschwerdefristen aufgehoben hat – und letztendlich die Umsetzung der Studenten- und Forscherrichtlinie, wodurch wieder zwei neue zu den 20 bereits bestehenden Aufenthaltstiteln hinzukommen – das ist also kaum mehr durchschaubar.

Der eigentliche Punkt, den ich sehr gerne noch ausbreiten möchte, ist aber die Kosten­dimension dieses Gesetzes. Wenn ich mir anschaue, was die Überprüfung eines Asyl­werbers auf Bargeld und das zuständige Personal, das man dafür braucht, kostet, stel­le ich fest, dass das im Voranschlag mit 1,1 Millionen Euro pro Jahr angesetzt ist. Wei­ters finden sich eine Softwareadaptierung des Innenministeriums um 900 000 Euro, die Übersetzung von Infoblättern und Anordnungsdokumenten um 88 000 Euro und 27 neue Geräte für die Auslese von Handydaten à 12 000 Euro – in Summe 324 000 Euro –, das macht 2,4 Millionen Euro aus.

Das ist aber noch nicht alles. Jetzt kommen noch die Kosten dazu, die im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts anfallen werden, denn man rechnet mit 4 000 Verfahren mehr. Das bedeutet einen zusätzlichen Personalaufwand von 5,2 Millionen Euro. Das


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