Herr Kollege!) Wir werden Asylverfahren rascher und effizienter erledigen, wir werden die Möglichkeiten zum Asylmissbrauch weiter verringern und wir werden auch die konsequente Rückführung von straffälligen Asylwerbern weiter steigern, und das ist gut und richtig so, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Für ganz besonders wichtig, meine Damen und Herren, halte ich es, dass für jedes Asylverfahren eine einwandfreie Feststellung der Identität und der Herkunft von Asylwerbern sichergestellt wird. Die Praktiker aus dem In- und Ausland sagen uns, dass bis zu 70 Prozent der Menschen, die aufgegriffen werden, ohne Reisedokumente kommen, 100 Prozent aber mit dem Smartphone kommen. Daher ist es notwendig, dass auch gegen den Willen der Betroffenen – und das ist in dieser Form neu – mitgeführte Datenträger gezielt und nicht willkürlich, Frau Zadić, ausgewertet werden können (Abg. Plessl: Das gibt es jetzt auch schon!), wenn Zweifel an der Identität oder an der Herkunft oder an der Fluchtroute der Betroffenen bestehen.
Meine Damen und Herren! ÖVP und FPÖ haben eine konsequente Asyl- und Migrationspolitik versprochen. Diese Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen halten dieses Versprechen ein, und zwar Punkt für Punkt. Darauf können sich die Österreicherinnen und Österreicher verlassen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.25
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Mahrer, du bist auch schon sehr lange bei der Polizei und du weißt, dass dieses Gesetz eine Nebelgranate ist. Wir wissen auch – und das möchte ich auch sehr gerne begründen –, dass wir schon über sehr viele Novellierungen in diesem Bereich gesprochen haben und dass jede Novellierung eine Herausforderung für den Polizeiapparat, der die Informationen an die Ämter und so weiter weiterzugeben hat, darstellt. Diese Gesetzesvorlage stellt uns vor große Herausforderungen, und Sie erzählen hier, dass es der große Wurf gewesen wäre.
Ich möchte zuerst einmal dazu etwas sagen, weil angesprochen worden ist, dass es so viele Neuerungen in diesem Fremdenrechtsänderungsgesetz gibt. Es sind ja sehr viele Gesetze in diesem Paket enthalten, unter anderem das Fremdenpolizeigesetz, das Asylgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Universitätsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz, das Hochschulgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz, das Personenstandsgesetz, das Zivildienstgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz.
Lassen wir aber Revue passieren, was jetzt schon gemacht werden kann! Identitätsfeststellung – ich möchte festhalten, dass nach § 35 die Fremden auch dazu verpflichtet sind, daran mitzuwirken; andauernde Reisebewegungen – ebenso. Jeder Betroffene – steht sogar in § 35 – ist verpflichtet, an der Feststellung seiner Identität mitzuwirken und die unmittelbare Durchsetzung der Identitätsfeststellung zu dulden. Es gibt noch viele andere gesetzliche Bestimmungen, es gibt auch Verfahren bei der Einreise und Aufenthaltstitel. Der Antrag kann auch zurückgewiesen werden, wenn der Betroffene nicht mitwirkt. Es gibt auch den Nachweis der Aufenthaltsberechtigung und so weiter.
Es gibt viele, viele gesetzliche Bestimmungen bis hin zu einem Aufenthaltsverbot, aber alle Maßnahmen, die Sie heute angesprochen haben, sind derzeit auch möglich, und deswegen verstehe ich nicht, warum Sie dieses Gesetz beschließen.
Ich möchte aber schon auf einen Punkt eingehen. Ich weiß schon, warum Sie dieses Gesetz machen, weil man im Zuge der Recherchen – ich habe heute auch einen An-
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