Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 155

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passungen macht und dass man im Bereich Asylwesen und Aufenthaltsrecht entspre­chend praxisgerechte Regelungen findet, weil sich die Welt rund um uns ändert.

Da ich offensichtlich der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt bin, darf ich noch ein bisschen zusammenfassen:

Erstens: Es geht um Verfahrensbeschleunigung, beispielsweise darum, die Kosten für die Steuerzahler zu minimieren, und gleichzeitig im Sinne der Betroffenen um klare Ent­scheidungen, damit sie sich gegebenenfalls neu orientieren können; oder auch darum, ein etwaiges Untertauchen von Asylwerbern zu verhindern, Verfahrensverschleppun­gen hintanzuhalten; um eine beschleunigte Aberkennung des Asylstatus, wenn jemand in sein Heimatland reist oder einen Reisepass seines Herkunftslandes beantragt; und – ganz wesentlich – um Verbesserungen im Bereich der Identitätsfeststellung, etwa durch eine Auswertung der Handydaten.

Zweitens: Es geht um den Schutz, es geht um die Sicherheit der Menschen im Land. Wenn Menschen bei uns Schutz suchen, dann, glaube ich, ist wichtig, dass sie sich an unsere Gesetze halten. Wer sich nicht daran hält, hat mit entsprechenden Konsequen­zen zu rechnen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist auch vorgesehen, dass, wenn es notwendig ist, Schubhaft über Asylwerber ver­hängt wird, wenn Fluchtgefahr oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit be­steht.

Drittens geht es um einige Klarstellungen in Bezug auf den Aufenthalt zum Beispiel von Forschern, Studenten und Freiwilligen im Land – unter dem Titel Freiwillige zum Bei­spiel bei Teilnehmern am Europäischen Freiwilligendienst oder unter dem Titel For­schermobilität, wenn es um einen Forschungsbereich geht.

Es ist schon wichtig, dass man in Bezug auf Studenten ganz klar sagt, es müssen zu­mindest Deutschkenntnisse auf A2-Niveau vorhanden sein, damit man diese Möglich­keit beanspruchen kann.

Das heißt, wir handeln im Sinne der Grund- und Menschenrechte. Ein gutes Gesetz – beschließen wir es ordentlich! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.36

16.36.15


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Somit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend Frem­denrechtsänderungsgesetz 2018 in 207 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Jenewein, Amon, Kolleginnen und Kollegen einen Zu­satz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Jenewein, Amon, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Änderung von Art. 1 Z 25 und Art. 7 Z 5 sowie Einfügung einer Z 14a in Art. 4 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit angenommen.

 


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