Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 156

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Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richts.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Aus­schusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 211 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Somit angenommen.

16.38.206. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvor­lage (186 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroris­tischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz – PNR-G) erlassen wird (208 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Unterrainer. – Bitte, Herr Abgeord­neter.


16.38.39

Abgeordneter Mag. (FH) Maximilian Unterrainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! In dem Gesetz, das wir jetzt behandeln, geht es um die Verarbeitung der Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten. Abgesehen davon, dass die entsprechende Richtlinie bereits bis zum 25. Mai umgesetzt werden hätte sollen, ist der vorliegende Entwurf – ich sage es einmal so – wieder typisch österreichisch, ein österreichisches Unikum.

Warum? – Ganz einfach: In der ursprünglichen Regierungsvorlage ging es um die Flug­gastdaten nicht nur von Flügen von und nach Drittstaaten von und nach Österreich, sondern auch um Flüge innerhalb der EU. Das ist etwas, was sogar der EU-Kommis­sion zu weit gegangen ist. Jetzt hat man das korrigiert, und es geht jetzt nur mehr noch, der Richtlinie entsprechend, um Fluggastdaten von Flügen in und aus Drittstaa­ten.

Aber, und das ist jetzt wieder typisch ÖVP/FPÖ, durch die Hintertüre kommt man wie­der herein. Man räumt nämlich dem Bundesminister für Inneres, unserem Reiter, eine Verordnungsermächtigung ein, den Anwendungsbereich auch auf Flüge innerhalb der EU zu erstrecken, und das, ohne dass es einen Grund im Sinne einer Gefährdung gä­be oder dass ein solcher Grund vorliegt.

Da muss man sich fragen: Warum macht man denn das? Warum macht man diese Hintertüre wieder auf? – Vielleicht deswegen, weil man einfach von der ursprünglichen Variante nicht abweichen wollte. Vielleicht einfach deswegen, weil mit dieser Formulie-


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