Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 157

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rung nicht ganz so offensichtlich am Tisch liegt, dass es sich dabei wiederum um ein sogenanntes Gold Plating handelt. Oder es geht einfach darum, wiederum eine Tür zu öffnen, um mehr Überwachung möglich zu machen.

Und das alles unter dem Deckmantel der Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten. Wenn das so einfach wäre und das des Rätsels Lösung wäre, dann frage ich mich, warum es bei terroristischen Fällen schon jetzt oft heißt, der Täter oder die Täter waren bereits bekannt.

Was passiert aber mit den Fluggastdaten? – Die werden ganz einfach einmal über­prüft. Nach welchen Kriterien werden sie überprüft? – Das weiß man nicht so genau. Und wenn man nachfragt, dann kann das aus sicherheitspolizeilichen Überlegungen nicht gesagt werden, heißt es aus der Fluggastdatenzentrale. Hauptsache ist, die Da­ten werden gesammelt.

Was passiert dann mit den Daten? – Am Ende des Tages kann man kaum nachvollzie­hen, wo die Daten der Reisenden umherschwirren. Das sollte uns eigentlich schwer zu denken geben. Das ist wohl der nächste Schritt hin zu noch mehr Überwachungsstaat, als wir ihn mit Ihrem Sicherheitspolizeigesetz ohnehin schon haben.

Das sollte uns zu denken geben und ist ein Grund dafür, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.41


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Kumpitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


16.41.30

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kollegen! In einem werden wir uns doch wohl einig sein: dass es Ziel sein muss, terroristische Straftaten und schwere Kriminalität zu verhin­dern. Natürlich wäre es sinnvoll, die Ursachen wirksam zu bekämpfen, aber wir müs­sen leider erkennen, dass die Ursachen in den letzten Jahren nicht weniger, sondern mehr geworden sind. Daher sollten wir als Parlament, als gesetzgebende Gewalt alles nützen, was uns hilft, diese Arten von Schwerkriminalität zu verhindern.

Deswegen hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, die EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten, sogenannte Passenger Name Record-Daten, umzu­setzen, denn das Ziel dieser Richtlinie ist eben die Bekämpfung von grenzüberschrei­tenden Aktivitäten in den Bereichen Terrorismus und schwerer Kriminalität; und zwar will man das erreichen, indem man Fluggastdaten auswertet. Damit soll man den Si­cherheitsbehörden, den Staatsanwaltschaften, den Gerichten, den Nachrichtendiens­ten im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse die Möglichkeiten geben, zu erkennen, ob terroristische Anschläge drohen oder ob organisierte Kriminalität sozusagen über den Flugverkehr bei uns Einzug hält.

Die Umsetzung erfolgt in der Weise – ich erkläre das vielleicht noch kurz –, dass die Luftfahrtunternehmen verpflichtet sind, diese Fluggastdaten innerhalb von 24 bis 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug beziehungsweise sobald die passagierbezo­genen Formalitäten abgeschlossen sind, an die Fluggastdatenzentrale zu übermitteln, und diese Zentrale ist beim Bundesministerium für Inneres angesiedelt.

Vom Vorredner habe ich den Einwand gehört, dass man sozusagen nicht klar weiß, wofür diese Daten verwendet werden dürfen. Das ist eigentlich ganz klar, weil der Zweck der Verwendung der Daten in der Verhütung, in der Aufdeckung und in der Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität liegt. Vie­le hier sind Juristen und wissen, wo die schwere Kriminalität anfängt, nämlich bei Straf­taten, die mit Freiheitsstrafen von drei Jahren bedroht sind. Eine Verwendung erfolgt


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