Luftfahrtunternehmen eingehen, überprüft wird, ob nach ihm gefahndet wird, entweder als Person, weil er eine Straftat begangen hat, ob sein Reisepass vielleicht abgelaufen ist und er daher auch gar kein gültiges Einreisedokument hat, ob sein Reisepass gestohlen ist oder ob andere Dinge vorliegen, die alle in Kriminellendateien gespeichert sind. Ist das der Fall, dann darf diese Person von ihrem Abflughafen gar nicht mehr nach Österreich abfliegen. Das heißt, wir verhindern damit, dass wir Kriminalität aus dem Ausland direkt nach Österreich importieren. Wir schaffen es, unsere Grenzen vorzuverlagern.
Ich glaube, das ist ein ganz entscheidender Moment. Wir wollen nicht nur die Kriminalität im Inland bekämpfen, sondern wir wollen versuchen, dass die Terroristen schon im Ausland abgehalten werden und gar nicht mehr zu uns kommen.
Meine Damen und Herren, daher glaube ich, dass das eine wichtige Maßnahme ist. Es ist eigentlich schade, dass es so lange gedauert hat.
Der Datenschutz ist gewährleistet, es gibt einen eigenen Datenschutzbeauftragten dafür, der unabhängig gestellt ist, und, wie die Frau Staatssekretärin gesagt hat, die Daten sind nach sechs Monaten beziehungsweise in bestimmten Fällen spätestens nach fünf Jahren zu löschen.
In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung, da es um die Sicherheit Österreichs geht. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
17.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 186 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die gleiche Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (194 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (209 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Androsch. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt eigentlich drei Bereiche zu besprechen, aber im Wesentlichen möchte ich auf zwei eingehen.
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