Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 172

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Der letzte Punkt ist auch ausgeführt worden, aber ich möchte das verstärken, weil ich auch eine besondere Zuständigkeit für die Kriegsgräberfürsorge habe. Es gibt Denk­mäler, für die wir laut einer völkerrechtlichen Verpflichtung Sorge tragen, dass sie das ganze Jahr über unbeschmiert in unserer Mitte stehen. Denken Sie nur an das Denk­mal für die russischen Kriegsgefallenen am Schwarzenbergplatz: Dort haben wir oft sehr aufwendige Streifendienste zu verrichten, insbesondere vor größeren Jubiläen oder Gedenktagen. In Zukunft wird es nach einer Risikoanalyse möglich sein, eine Bild- und Tonüberwachung zu installieren, um derartige Beschmierungen zu verhindern – aller­dings nur mit einer vorherigen Befassung des Rechtsschutzbeauftragten und natürlich nach einer Verhältnismäßigkeitsabwägung.

Ich bin auch der Überzeugung, dass diese Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz ver­hältnismäßig, richtig und wichtig sind. Ich bitte Sie daher um breite Zustimmung. – Vie­len Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.26


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Himmel­bauer. – Bitte.


17.26.30

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Staats­sekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vielleicht noch einmal zu Beginn dieser Rede bekräftigen, was die Frau Staatssekretärin gesagt hat, insbesondere jetzt vor dem Hintergrund des eingebrachten Abänderungsantrages, den Kollege Werner Herbert vorgestellt hat. Wir müssen unseren Sicherheitsbehörden natürlich auch die notwendigen Mittel in die Hand geben, damit man Gefahrenzonen, Bereiche, in denen Gewalt droht, in denen wirklich eine Gefahr lauert, mit einem Waffenverbot belegen kann, um eben zur Sicherheit beitragen zu können. Ich glaube, auch in diesem Sinne ist das ein gutes Werkzeug für unsere Sicherheitsbehörden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich möchte meine Rede vorrangig dem Thema schaulustige Gaffer widmen. Es ist durch­aus erschreckend, dass wir diese Gesetzesänderung überhaupt benötigen, dass wir festschreiben müssen, dass es nicht in Ordnung ist, Einsatzkräfte bei ihrer Tätigkeit an einem Unfallort zu stören, dass es nicht in Ordnung ist, von verletzten Unfallopfern oder sogar Toten Fotos oder Filme zu machen und diese vielleicht über Soziale Me­dien zu verbreiten. Es ist erschreckend! Und man hofft diesbezüglich auf den Hausver­stand des Einzelnen, dass er erkennt, dass so etwas wirklich nicht in Ordnung ist. Wie meine Kolleginnen und Kollegen, die Redner vor mir schon ausgeführt haben, gab es aber zahlreiche Einzelfälle, Fälle, in denen viele Schaulustige Einsatzkräfte dabei be­hindert haben, ihre Tätigkeit durchzuführen. In dem Sinne muss natürlich der Gesetz­geber da auch eingreifen.

Neugierde an sich ist, glaube ich, etwas ganz Natürliches, ein Instinkt, der uns in der Menschheitsgeschichte immer wieder vorangetrieben hat, der uns auch zeigt, wo es Gefahrenquellen gibt, wo wir genauer hinschauen müssen. Neugierde an sich ist etwas Positives, aber Neugierde kann wie in diesem Fall auch etwas Schlechtes und Negati­ves sein.

Die Frage ist, wenn wir an einem Unfallort vorbeikommen, immer: Wie reagieren wir? Sicherlich werden wir einen ersten Blick machen, um uns zu orientieren, was da pas­siert ist. Die zweite Frage danach ist aber: Was tun wir damit? Zücken wir wirklich das Handy, um zu filmen, blockieren wir die Zufahrt, sorgen für einen Stau und gefährden wir vielleicht andere Personen? Oder achten wir lieber darauf, ob wir jemandem helfen können, und schauen, wenn das nicht der Fall ist, wenn das nicht notwendig ist, dass wir wieder wegkommen, um eben diesen Bereich für die Rettungskräfte freizuhalten?

 


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