Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 171

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Edt­stadler. – Ich darf ihr das Wort erteilen.


17.21.42

Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Hohes Haus! Werte ZuseherInnen auf der Galerie und vor den Bild­schirmen zu Hause! Insgesamt geht es um drei Änderungen des Sicherheitspolizeige­setzes, zum Ersten um die Schaulustigen, zum Zweiten um eine Waffenverbotszone und zum Dritten um eine Videoüberwachung von Objekten, zu deren Schutz Österreich völkerrechtlich verpflichtet ist.

Zu den Schaulustigen ist schon sehr vieles gesagt worden. Ich möchte das verstärken. Die vorliegende Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes dient dem Schutz der Men­schen während Rettungseinsätzen. Der Hintergrund ist die zunehmende Anzahl von Schaulustigen im Fall von kleineren und größeren Unfällen, aber auch im Fall von Ka­tastrophen. Richtig ist, dass auch jetzt schon eine Wegweisung möglich ist. Aber, ich habe das heute schon zweimal gesagt, ein Gesetz ist offensichtlich nur dann effizient, wie wir hier sehen, wenn es auch tatsächlich Sanktionen gibt. Und diese Sanktionen führen wir jetzt in Form einer Verwaltungsstrafe ein. Herr Abgeordneter Lasar hat es ausgeführt: Künftig drohen Schaulustigen, die nach einer Ermahnung nicht den Unfall­ort verlassen, Geldstrafen bis zu 500 Euro und im Fall der Wiederholung oder Verhar­rung auch eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche oder bei Vorliegen erschwerender Umstände eine zweiwöchige Freiheitsstrafe.

Leider ist unsere Gesellschaft von einem zunehmenden Voyeurismus geprägt, gepaart mit der Sensationslust von Konsumenten Sozialer Medien. Man muss auch ganz klar sagen, wir unterstützen damit auch unsere Rettungskräfte, die freiwillig tagtäglich groß­artige Arbeit für dieses Land leisten, und wir werden nicht zulassen, dass sie von Schaulustigen und Voyeuren an der Arbeit gehindert werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abg. Lueger.)

Ich könnte Ihnen hier viele Beispiele aufzählen, ich werde es jetzt unterlassen, aber als zuständiger Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres wird mir im Rahmen meiner Zivildienstzuständigkeit sehr oft Derartiges geschildert, und dem müssen wir jetzt ein klares Ende mit einem Signal setzen, dass das in unserem Land nicht möglich ist.

Der zweite Punkt betrifft die Waffenverbotszone. Wir wissen – und wir können uns hier auch auf die Erfahrungen unserer Polizistinnen und Polizisten verlassen –, dass es Schau­plätze gibt, die immer wieder von gewalttätigen Übergriffen geprägt sind. Genau für diese Schauplätze soll es zukünftig möglich sein, einen Waffenverbotszonenerlass zu machen, wenn dort Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit zu befürchten sind.

Es handelt sich um eine Verordnungsermächtigung. Im Fall des Falles ist diese Verord­nung an diesen Orten natürlich auch entsprechend kundzumachen, zum Beispiel durch Aushang an Ort und Stelle; denken Sie etwa an den Praterstern. Die Folge ist, dass Polizistinnen und Polizisten dann, wenn sie vermuten, dass jemand eine verbotene Waffe trägt, auch Durchsuchungen durchführen können. Auch da gilt wieder: Kein Ge­setz ist effizient ohne eine Strafsanktion. Daher haben wir hier Verwaltungsstrafen bis 500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 2 300 Euro vorgesehen.

Wir sind der Überzeugung, dass wir damit für mehr Sicherheit an derartigen Brenn­punkten sorgen können. Was ich in dem Zusammenhang auch betonen möchte: Wenn die Gefahr nicht mehr gegeben ist, ist die Verordnung aufzuheben, spätestens jeden­falls nach drei Monaten.

 


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