Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 170

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rung und damit die Linie besonders bewusst machen und damit präventiv wirksam sein.
Je bekannter die möglichen Folgen dieses mittlerweile leider etablierten Fehlverhaltens sind, desto mehr können Vorfälle, wie ich sie eingangs beispielhaft beschrieben habe, verhindert werden.
(Beifall bei ÖVP und FPÖ.) – Danke schön.

Im Vorfeld – meine Damen und Herren, Sie erinnern sich vielleicht, auch bei der Um­setzung der sogenannten Rettungsgasse war das so – wurde die Sorge geäußert, dass Polizeikräfte im Anlassfall keine Zeit hätten, sich auch noch um die Anzeige von Schaulustigen zu kümmern. Mein Dank gilt daher schon jetzt dem Innenminister und auch der unterstützenden Staatssekretärin. Der Innenminister hat im Innenausschuss auf meine Frage bereits entsprechende organisatorische Maßnahmen zugesagt, die es ermöglichen werden, dass ausreichend viele Kräfte vor Ort sind und dass diese Kräfte auch inhaltlich und organisatorisch auf diese sensible Aufgabe vorbereitet werden.

Meine Damen und Herren, dieser Tag und dieses Thema bieten heute auch die Mög­lichkeit, jenen Menschen zu danken, die derartige Einsätze vor Ort oft unter größtem physischen, aber auch psychischen Druck bewältigen müssen. Ich danke den Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern von Rettung, Feuerwehr und Polizei. Sie haben alle unseren Respekt und unsere Unterstützung verdient. Der heutige Beschluss wird diese Unter­stützung verstärken. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lasar. – Bitte.


17.19.11

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretä­rin! Ja, ich glaube, das heute zu beschließende Gesetz ist eines, wogegen es an und für sich keinen Widerspruch gibt. Ich nenne vielleicht einige Beispiele, warum das alles beschlossen werden muss.

Sie wissen, Schaulustige, die oft auch Videos machen und sie dann auf Facebook stellen, behindern Rettungseinsätze. Die Einsatzkräfte kommen dann nicht voran oder bleiben stecken, man muss dann zusätzliche Einsatzkräfte dazuholen, da gibt es also Riesenprobleme. Hier geht es um Menschenleben, hier geht es um Gesundheit.

Das heißt, aufgrund der Zunahme der Zahl der Schaulustigen und der ebenfalls zuneh­menden Aggressivität derselben war es dringend notwendig, eine diesbezügliche Ge­setzesänderung zu machen, von der ich hoffe, dass sie in Zukunft auch Wirkung zei­gen wird, denn derzeit stellen zum Beispiel Wegweisungen keine ausreichende Ab­schreckung dar. Es gibt bis jetzt auch keine Verwaltungsstrafen in diesen Fällen, was nun mit heutigem Tag geändert wird.

Es gibt jetzt folgende Konsequenzen: Wenn sich ein Schaulustiger uneinsichtig zeigt und trotz Abmahnung die öffentliche Ordnung weiter stört, indem die Erfüllung der ers­ten allgemeinen Hilfeleistungspflicht oder eine sonstige Hilfeleistung im Zusammen­hang mit einem Unglücksfall behindert oder die Privatsphäre jener Menschen unzumut­bar beeinträchtigt wird, so stellt dieses Verhalten eine Verwaltungsübertretung dar und wird mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro bestraft. Bei erschwerenden Umständen kann eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche verhängt werden, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen.

Ich denke, das ist ein guter, ein wichtiger Schritt für die Sicherheit im öffentlichen Be­reich. Da kann ich dem Herrn Innenminister wie auch der Frau Staatssekretärin und den Beamten nur danken, dass sie so ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht haben. Ich denke, es gibt da auch keinen Widerspruch. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Auch im Ausschuss wurde es, glaube ich, einstimmig behandelt. – Ich danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.21


 


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