Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 190

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setz, das Hebammengesetz, das Kardiotechnikergesetz, das MTD-Gesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmas­seurgesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammerge­setz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversi­cherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Apo­thekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Medizinproduktegesetz, das Patien­tenverfügungs-Gesetz, das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psy­chologengesetz 2013, das EWR-Psychologengesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen, das Tierärztegesetz, das Gentech­nikgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundesbehindertengesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Heimopferrentengesetz, das Kriegsgefangenen­entschädigungsgesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden (Er­wachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz – ErwSchAG BMASGK) (231 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.


18.18.59

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Diese Regierungsvorlage wäre eigentlich unproblema­tisch gewesen, wenn es nicht einen Abänderungsantrag gegeben hätte, mittels dessen Sie als Regierungsparteien eine Änderung des Strafdeckels bei Meldeverstößen ein­gebracht haben. Wir haben das im Zuge der Budgetdebatte aufgezeigt, wir haben das thematisiert, und Sie haben auch angekündigt, das dementsprechend wieder zu än­dern.

Im Sozialausschuss mussten wir leider etwas verwundert feststellen, dass diese Ände­rung nicht das ist, was eigentlich zu erwarten war oder was wir uns im Sinne der Fair­ness gewünscht hätten. Sie haben für die Zukunft hinsichtlich Sanktionen lediglich Ver­stöße bei der Anmeldung vom Deckel von 855 Euro ausgenommen. Das ist jetzt Ihre Änderung. Nicht davon betroffen sind aber alle anderen Verfehlungen, nämlich Mel­dungen noch fehlender Daten, verspätete oder fehlende Abmeldungen, Fristversäum­nisse oder verspätete Berichtigungen.

Ich habe Sie im Sozialausschuss wirklich darum ersucht, sich das noch einmal anzu­schauen und darauf zu achten, dass die Sanktionen so gestaltet werden, dass sich So­zialbetrug nicht auszahlt.

Fakt ist, wenn wir ein Beispiel aus der Wiener Gebietskrankenkasse nehmen, dass ein Unternehmen mit rund 5 000 Mitarbeitern, das monatlich eine Fluktuation von 500 Per­sonen hat, das dementsprechend immer wieder Säumniszuschläge zu bezahlen hat, jetzt statt monatlich 500 Mal 100 Euro, sprich insgesamt 50 000 Euro, nur mehr 855 Euro zahlt. Ich glaube, das ist nicht im Interesse von uns allen, dass Sozialbetrug bezie­hungsweise Versäumnisse so billig gemacht werden. Aus diesem Grund ersuche ich Sie wirklich, das noch einmal zu überdenken. Es ist nicht im Sinne des Erfinders, dass der Sozialversicherungsbetrug so verbilligt wird. (Abg. Gödl: Bei Sozialbetrug ... stra­fen!) Sie reden immer von Wirtschaft und Fairness – in diesem Fall handelt es sich aber um eine eindeutige Verschlechterung.

 


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