Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 245

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21. Jahrhundert, wenn das durch Sicherheitsmaßnahmen ausreichend gedeckt ist, durch­aus möglich. Auch das gibt es in mehreren Staaten, beispielsweise in Luxemburg.

Ein weiterer Punkt, in dem der Petitionsausschuss aus heutiger Sicht gegenüber allen anderen Ausschüssen im Hohen Haus benachteiligt ist, ist der Umstand, dass Minis­terien nicht antworten müssen. Wenn ein Abgeordneter eine Anfrage an ein Ministe­rium stellt, ist es so, dass man binnen acht Wochen eine Antwort zu erhalten hat. Wenn der Petitionsausschuss um eine Stellungnahme bittet, dann kann das Ministe­rium antworten, muss aber nicht. Es ist in der Vergangenheit öfter passiert, dass das drei oder vier Monate gedauert hat, ganz unabhängig von der Parteifarbe.

Der letzte Punkt ist der – und das ist auch aus meiner Perspektive heraus ganz sicher-lich der wichtigste –, dass es die Möglichkeit gibt, dass Bürgerinnen und Bürger ab ei­ner bestimmten Anzahl von Unterschriften auch im Petitionsausschuss gehört werden. Mir persönlich schwebt die Zahl von 5 000 Unterschriften vor. Natürlich bin ich in Be­zug auf die Größenordnung jederzeit verhandlungsbereit, aber wenn wir das Hohe Haus und den Petitionsausschuss ernsthaft mit Leben erfüllen wollen und wenn wir den Konnex zwischen Parlamentarierinnen und Parlamentariern und Bürgerinnen und Bürgern auch stärken wollen, dann wäre es ein erster, gewichtiger Schritt, dass man sagt: Jene Petitionen oder jene Bürgerinitiativen, die ausreichend Unterstützung ha­ben, präsentieren ihre Anliegen innerhalb von 10 Minuten vor dem Ausschuss und ha-ben damit unter Umständen auch die Möglichkeit auf eine fünfminütige Debatte mit den Abgeordneten. Das wäre für Österreich revolutionär. Im Rest von Europa, zumindest in West- und Mitteleuropa, ist das schon gang und gäbe.

Ich bitte Sie, diesen Antrag, wenn wir ihn im Geschäftsordnungsausschuss behandeln, mit Wohlwollen zu unterstützen und etwaige andere Reformvorschläge mit auf den Tisch zu bringen.

Der Petitionsausschuss wurde in den Siebzigerjahren gegründet, er hat seit den frühen Nullerjahren keine ernsthafte Reform mehr erlebt. Die Welt hat sich gewandelt, die Menschen in dieser Welt auch, und der Ausschuss sollte es, wie ich finde, ebenfalls tun. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Lausch.)

21.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Biß­mann. – Bitte.


21.28.05

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Herr Präsident! Liebe Kollegin­nen und Kollegen! Frau Kollegin Wagner, nur zu Ihrer Information: Wenn Sie mich mit Fraktionsführer ansprechen, fühle ich mich nicht angesprochen und werde nicht auf Sie reagieren. Aber das ist jetzt eine andere Debatte. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Wagner: Ich habe Sie nicht angesprochen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es geht bei diesem Thema nicht um Schikane, sondern um gesellschaftliche Entwicklun­gen und das 21. Jahrhundert.

Ich spreche jetzt über ein anderes Thema, und zwar über eine Petition, die mir sehr am Herzen liegt, aber nicht nur mir, sondern auch 468 222 anderen Österreicherinnen und Österreichern, die diese Petition unterschrieben haben, nämlich die Don’t-smoke-Peti­tion. Das gleichlautende Volksbegehren hat in der Unterstützungsphase auch knapp 600 000 Unterschriften sammeln können.

Was bedeutet das für die Initiatoren? – Nicht viel: einen gesellschaftlichen Diskurs oder möglicherweise eine Debatte hier im Parlament! Wir müssen daher den Initiatoren solch wichtiger Initiativen endlich das Recht einräumen, ab einer bestimmten Zahl von Unterschriften ihr Begehren vor den eigentlichen Souverän, das Volk, bringen zu kön­nen, und zwar per verbindlicher Volksabstimmung.

 


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