1. Mai 2015 in Kraft getreten. Das heißt, seit 1. Mai 2018 haben wir das strengste Nichtraucherschutzgesetz weltweit – das strengste! Wir als Regierung haben jetzt noch einmal den Kinder- und Jugendschutz verstärkt. Sie wissen, es ist mittlerweile verboten, im Auto zu rauchen, wenn Kinder und Jugendliche mitfahren. Es ist mittlerweile auch verboten, in Lokalen zu rauchen, wo Kinder und Jugendliche verkehren.
Sie werden auch gemerkt haben – ich glaube, dass das in der Bevölkerung jetzt langsam durchsickert –, dass sehr, sehr viele Gastronomiebetriebe mittlerweile freiwillig, in Eigenentscheidung, beschlossen haben, ihren Gastronomiebetrieb, auch wenn sie rechtlich anders könnten, als kompletten Nichtraucherbetrieb zu führen. Das ist okay, eine freie Entscheidung von Unternehmern, und so wollten wir das auch.
Wir wollten aber auch, dass zumindest die Kleinstunternehmen in der Gastronomie – wir sprechen von der Ausnahme, immer von der Ausnahme in der Gastronomie, das sind im Prinzip Betriebe in der Größenordnung von bis zu 50 Quadratmetern – nach wie vor die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal führen wollen. Viele haben umgestellt auf Nichtraucher, einige sind ein Raucherlokal geblieben. Die Bevölkerung, der Bürger hat die freie Entscheidung, ob er dieses kleine Lokal besucht, weil es ein Nichtraucherlokal oder eben ein Raucherlokal ist. Auch das verstehen wir Freiheitliche unter Bürgerbeteiligung.
Summa summarum bin ich gespannt, was der Gesundheitsausschuss mit dieser Petition macht. Wir werden das Thema Rauchen/Nichtrauchen in der Gastronomie vermutlich noch länger diskutieren. Ich bin schon der Meinung, dass mittlerweile eine Entwicklung eingesetzt hat, die das Problem in Wahrheit eigentlich kaum noch existent macht, weil es kaum noch Betriebe, Gastronomiebetriebe, gibt, wo geraucht wird. Ansonsten ist Österreich seit mehr als zehn Jahren ein generelles Nichtraucherland. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie Bravoruf des Abg. Lausch.)
21.39
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.
Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen beschäftigt sich wahrlich immer mit sehr vielen Anliegen der Bürger und bekommt immer wieder Anliegen, Beschwerden aus vielen unterschiedlichen Bereichen. Das ist ein Instrument, das dem Bürger das Recht verschafft, dass er sich einbringen kann.
Kollege Bernhard hat es eigentlich schon angesprochen, aber speziell möchte ich jetzt noch einmal die Bürgerinitiativen Nummer 40 und Nummer 41 ansprechen, in denen es um die Änderung des Postmarktgesetzes und um die Umweltverträglichkeitsprüfung geht. Es geht ganz genau – weil man sich darunter eigentlich nichts vorstellen kann – um das Paketverteilzentrum in Korneuburg. Es war verkehrstechnisch gut geplant, so, dass es für das Unternehmen gepasst hätte, leider ist es in der Nähe einer Wohnsiedlung geplant worden; wahrscheinlich ist zu wenig darauf Rücksicht genommen worden. Die Bürger haben sich intensiv eingebracht, und das ist auch gut so. Sie haben das Recht, Ihre Meinung kundzutun. Es haben immerhin 1 304 Bürger für die Änderung des Postmarktgesetzes unterschrieben; für die Umweltverträglichkeitsprüfung 957 Bürger. Das ist schon eine ganz schöne Summe. Das gesamte Projekt ist im Sinne der Bürger geregelt worden, ist somit erledigt und es wird nicht gebaut.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass nicht nur wir nach bestem Wissen und Gewissen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger handeln – in diesem Fall haben natürlich auch die Post und deren Partner, aber auch das Land Nie-
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