Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 108

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

eignete Einheit herbeigezogen wurde. Es wurde nicht die Cobra eingeschalten, es wurde auch nicht das Bundesamt zu Korruptionsbekämpfung eingeschalten, nein, Sie haben angeregt, also Ihr Generalsekretär hat angeregt, eine völlig ungeeignete Straßen­einheit einzuschalten, um eine so sensible Hausdurchsuchung durchzuführen.

Warum war denn diese Einheit für diese Hausdurchsuchung so ungeeignet? – Es haben Mitarbeiter im Untersuchungsausschuss öffentlich berichtet, dass ihnen bei dieser Hausdurchsuchung völlig angst und bange war. Mitarbeiter des BVT haben berichtet, dass sie während ihrer langjährigen Erfahrung noch nie eine solche Hausdurchsuchung erlebt haben (Abg. Rosenkranz: Ja Gott sei Dank! – Abg. Wurm: Dann kann man sich ja an Hausdurchsuchungen gewöhnen!), und es war ihnen auch nicht vorstellbar, dass so eine Hausdurchsuchung in einem Rechtsstaat überhaupt noch möglich sei. Nachdem Sie aber gesehen haben, dass die Hausdurchsuchung vielleicht doch etwas überschießend war, versuchen Sie jetzt, sich am Justizminister abzuputzen. (Abg. Belakowitsch: Na wer ist denn zuständig gewesen für die Haus­durchsuchung?)

Der Untersuchungsausschuss hat in den letzten zwei Sitzungen gezeigt, dass das BVT heute bestenfalls eingeschränkt handlungsfähig ist und die internationale Zusammen­arbeit mit den Partnerdiensten schlicht und ergreifend nicht so funktioniert, wie Sie uns das in den letzten Monaten verkauft haben, Herr Innenminister.

Daher haben wir auch heute diesen Misstrauensantrag eingebracht, und ich bitte Sie alle und fordere Sie auf, uns vor der größten Gefahr für die Sicherheit dieses Landes zu bewahren und dem Misstrauensantrag gegen den Innenminister zuzustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

14.07


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Werner Amon zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Be­stim­mungen der Geschäftsordnung, bitte.


14.07.52

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete Dr. Griss hat gemeint, dass der Untersuchungsausschuss die sogenannten Lansky-Daten nicht rechtmäßig besitze.

Ich berichtige tatsächlich, dass Ermittlungen gegen Herrn Dr. Lansky wegen § 256 StGB, also wegen Spionage zum Nachteil Österreichs, geführt worden sind und dieser Akten­bestand in Oberösterreich vorgelegen ist. Es heißt ja im Beweisbeschluss, dass Akten und Unterlagen im Umfang des Untersuchungsgegenstandes verpflichtend vorzulegen sind.

Ich zitiere aus dem Schreiben des Justizressorts, in dem steht, dass die Lansky-Daten „ausdrücklich ein Untersuchungsgegenstand des BVT-Untersuchungsausschusses“ sind „und daher diesbezüglich kein Spielraum bestand, diesen Ermittlungsakt (als Teil des Ermittlungsverfahrens in der Causa BVT) dem Untersuchungsausschuss vorzuenthalten.“ – Daher ist auch klar, dass der Ausschuss die Akten nicht widerrechtlich im Besitz hat, sondern dass das völlig rechtskonform ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.09


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Dipl.-Ing.in Bißmann ist als nächste Red­nerin zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Bißmann – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ein langer Weg zum neuen Platz!)


 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite