Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 55

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Tag und Nacht zwischen dem, was jetzt gedacht wird, und dem, was vorher war. Da gehören Dinge dazu wie Frontex stärken – das wurde schon genannt –, eine europäi­sche Asylagentur mit einem verstärkten Auftrag, wobei es darum geht, die Kontrolle an den Außengrenzen schon entsprechend zu verbessern, dazu gehört aber auch die Rückführungsrichtlinie, die jetzt vorliegt, weil darin auch notwendige Verschärfungen festgeschrieben sind, im Zusammenhang etwa mit Mitwirkungspflichten im gesamten Asylverfahren und in der Frage des etwaigen In-Schubhaft-Nehmens, zu dem es in Zu­kunft leichtere Zugänge geben wird, schlicht und ergreifend deshalb, um Rechtsstaat­lichkeit durchzusetzen.

Aber ein Punkt ist dabei ganz, ganz wichtig (Zwischenruf des Abg. Jarolim): Es geht bei all den Maßnahmen darum, dass es keinen Eingriff in die staatlichen Souveränitäts- und Hoheitsrechte gibt. Das ist der entscheidende Punkt. Und deswegen bin ich Walter Rosenkranz auch sehr, sehr dankbar, weil er gesagt hat, wir müssen ein bissl vorsich­tig sein dort, wo durch internationale Verpflichtungen und neue Verträge, sei es direkt oder durch die Hintertür, wieder ein Angriff auf unsere Souveränität und Entschei­dungsfreiheit und damit auf unsere Freiheit vonstattengeht.

Wir haben uns jetzt sehr darum bemüht, Asyl und Zuwanderung auseinanderzuhalten, und ich werde keine Entwicklung unterstützen, die dazu beiträgt, die Dinge, die nicht zusammengehören, wieder miteinander zu vermanschen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Außengrenzschutz bedeutet auch Ausschiffungsplattformen. An dem Begriff hängt es nicht, es hängt an der Verantwortung, die diese Staaten, wo man sich einschifft, dann auch dafür haben, dass man die Leute, die man aus dem Meer holt, wiederum zu­rücknimmt – das steckt hinter dem Begriff der Ausschiffungsplattform –, und dieser Verantwortung können sich diese Staaten nicht entziehen. Wir müssen es nur richtig anlegen: keine europäischen Institutionen, sondern Unterstützung für diese Staaten – so, wie wir auch am Balkan Unterstützung geleistet haben und jetzt zu einem Punkt ge­kommen sind, wo die einzelnen Staaten merken, dass es auch für sie eine Entlastung gibt, wenn sie selbst einen effektiven Außengrenzschutz betreiben. Das ist wichtig.

Die zweite Komponente sind die sogenannten kontrollierten Einrichtungen an den Au­ßengrenzen der EU für diejenigen, die es zu uns schaffen – mit raschen Entschei­dungen und mit einer konsequenten Rückführung derer, die keinen Anspruch auf Asyl haben, entweder in ihr Herkunftsland oder in einen entsprechenden Drittstaat. In diese Richtung muss es als nächsten Schritt gehen, und ich bin ehrlich gesagt einigermaßen enttäuscht, dass der EU-Kommissar, der für diese Fragen zuständig ist, nach zweiein­halb Monaten die Flinte ins Korn geworfen und gesagt hat, wir finden keinen afrikani­schen Staat, der uns das macht. Ich hätte mir anstatt dieses Freispruchs aus der Ver­antwortung, dieses Entlassens aus der Verantwortung erwartet, dass man das gesam­te Gewicht der Europäischen Union dort hineinlegt, um diese Dinge entsprechend um­zusetzen. Das ist unsere Stoßrichtung! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Jarolim: ... des Herrn Bösch! ..., der Herr Bösch und der Herr Rosenkranz!)

Aber insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren – und das ist ein wesentli­cher Punkt –, ist auch das nur ein Zwischenschritt, und ich werde nicht müde, es zu be­tonen, damit wir wissen, wohin die Reise gehen muss: Wir werden das Problem der il­legalen Migration und des Asylmissbrauchs nur dann lösen, wenn wir insgesamt zu ei­nem System kommen, wo man nur noch als Nachbar der Europäischen Union oder als jemand, zwischen dem und der Europäischen Union nicht ein sicheres Land liegt, über­haupt einen Antrag auf dem Boden der Europäischen Union stellen kann. Es muss Schluss gemacht werden mit einem System, wo Abertausende Menschen Länder durchqueren, in denen sie nicht verfolgt werden – wo es zwar wirtschaftlich nicht so an­genehm ist wie in der Europäischen Union, aber wo der Schutz allemal gegeben ist –,


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