Tag und Nacht zwischen dem, was jetzt gedacht wird, und dem, was vorher war. Da gehören Dinge dazu wie Frontex stärken – das wurde schon genannt –, eine europäische Asylagentur mit einem verstärkten Auftrag, wobei es darum geht, die Kontrolle an den Außengrenzen schon entsprechend zu verbessern, dazu gehört aber auch die Rückführungsrichtlinie, die jetzt vorliegt, weil darin auch notwendige Verschärfungen festgeschrieben sind, im Zusammenhang etwa mit Mitwirkungspflichten im gesamten Asylverfahren und in der Frage des etwaigen In-Schubhaft-Nehmens, zu dem es in Zukunft leichtere Zugänge geben wird, schlicht und ergreifend deshalb, um Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen.
Aber ein Punkt ist dabei ganz, ganz wichtig (Zwischenruf des Abg. Jarolim): Es geht bei all den Maßnahmen darum, dass es keinen Eingriff in die staatlichen Souveränitäts- und Hoheitsrechte gibt. Das ist der entscheidende Punkt. Und deswegen bin ich Walter Rosenkranz auch sehr, sehr dankbar, weil er gesagt hat, wir müssen ein bissl vorsichtig sein dort, wo durch internationale Verpflichtungen und neue Verträge, sei es direkt oder durch die Hintertür, wieder ein Angriff auf unsere Souveränität und Entscheidungsfreiheit und damit auf unsere Freiheit vonstattengeht.
Wir haben uns jetzt sehr darum bemüht, Asyl und Zuwanderung auseinanderzuhalten, und ich werde keine Entwicklung unterstützen, die dazu beiträgt, die Dinge, die nicht zusammengehören, wieder miteinander zu vermanschen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Außengrenzschutz bedeutet auch Ausschiffungsplattformen. An dem Begriff hängt es nicht, es hängt an der Verantwortung, die diese Staaten, wo man sich einschifft, dann auch dafür haben, dass man die Leute, die man aus dem Meer holt, wiederum zurücknimmt – das steckt hinter dem Begriff der Ausschiffungsplattform –, und dieser Verantwortung können sich diese Staaten nicht entziehen. Wir müssen es nur richtig anlegen: keine europäischen Institutionen, sondern Unterstützung für diese Staaten – so, wie wir auch am Balkan Unterstützung geleistet haben und jetzt zu einem Punkt gekommen sind, wo die einzelnen Staaten merken, dass es auch für sie eine Entlastung gibt, wenn sie selbst einen effektiven Außengrenzschutz betreiben. Das ist wichtig.
Die zweite Komponente sind die sogenannten kontrollierten Einrichtungen an den Außengrenzen der EU für diejenigen, die es zu uns schaffen – mit raschen Entscheidungen und mit einer konsequenten Rückführung derer, die keinen Anspruch auf Asyl haben, entweder in ihr Herkunftsland oder in einen entsprechenden Drittstaat. In diese Richtung muss es als nächsten Schritt gehen, und ich bin ehrlich gesagt einigermaßen enttäuscht, dass der EU-Kommissar, der für diese Fragen zuständig ist, nach zweieinhalb Monaten die Flinte ins Korn geworfen und gesagt hat, wir finden keinen afrikanischen Staat, der uns das macht. Ich hätte mir anstatt dieses Freispruchs aus der Verantwortung, dieses Entlassens aus der Verantwortung erwartet, dass man das gesamte Gewicht der Europäischen Union dort hineinlegt, um diese Dinge entsprechend umzusetzen. Das ist unsere Stoßrichtung! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Jarolim: ... des Herrn Bösch! ..., der Herr Bösch und der Herr Rosenkranz!)
Aber insgesamt, meine sehr geehrten Damen und Herren – und das ist ein wesentlicher Punkt –, ist auch das nur ein Zwischenschritt, und ich werde nicht müde, es zu betonen, damit wir wissen, wohin die Reise gehen muss: Wir werden das Problem der illegalen Migration und des Asylmissbrauchs nur dann lösen, wenn wir insgesamt zu einem System kommen, wo man nur noch als Nachbar der Europäischen Union oder als jemand, zwischen dem und der Europäischen Union nicht ein sicheres Land liegt, überhaupt einen Antrag auf dem Boden der Europäischen Union stellen kann. Es muss Schluss gemacht werden mit einem System, wo Abertausende Menschen Länder durchqueren, in denen sie nicht verfolgt werden – wo es zwar wirtschaftlich nicht so angenehm ist wie in der Europäischen Union, aber wo der Schutz allemal gegeben ist –,
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