Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 87

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zurücktreten kann. Der Witz an der Formulierung dieses § 278g ist aber jetzt nicht nur, dass man gar nicht weiß, wann das beginnt. Beginnt das, wenn er den Taxler anruft, damit er nach Schwechat fährt? Hat er sich da schon strafbar gemacht? Oder macht er sich erst strafbar, wenn er eincheckt, oder gar erst, wenn er im Flugzeug ist? Wann be­ginnt denn die Reise überhaupt? Wann ist denn hier überhaupt ein Ende des Versuchs oder der Anfang des Versuchs?

Das viel größere Problem ist, dass jemand, der bereits im Flugzeug sitzt und sich da­durch strafbar gemacht hat, überhaupt keinen Grund mehr hat, vom Versuch zurückzu­treten, wenn er für das, was er an Sachbeschädigung oder Körperverletzung in Aus­sicht genommen hat, ohnedies schon eine Strafe von fünf Jahren bekommt. Warum soll er dann darauf verzichten, die Bombe auch noch zu zünden, die er ursprünglich angenommen hat?

Alles in allem: Ich halte das für hypertroph, ich halte es für strafrechtsdogmatisch falsch. Wenn man glaubt, dass man auf diese Art – und jetzt komme ich leider zum Lieblingswort des Herrn Ministers – zum Gold Plating schreiten muss, nämlich etwas übererfüllt, dann hat das einen gewissen, gerade im Bereich des Strafrechts meines Erachtens gar nicht angebrachten populistischen Zug. Wir sollten auf § 278g verzich­ten. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

12.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Mag.Ger­traud Salzmann. – Bitte.


12.58.03

Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr ge­ehrte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Mediengeräten daheim! Die Be­kämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität ist ein wichtiger Schwerpunkt der Justizpolitik der Europäischen Union. Gerade aus diesen Gründen ist die Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung 2017 beschlossen worden, die bis 8. September 2018 in nationales Recht umzusetzen war.

Meine Damen und Herren! Wir alle erinnern uns an die schrecklichen Bilder von Ter­roranschlägen der letzten Jahre, sei es in Frankreich im Bataclan, sei es in der Re­daktion von Charlie Hebdo, sei es in Deutschland im Jahr 2016 beim Weihnachtsmarkt, als ein riesiger Truck in die Menschenmenge, die fröhlich unterwegs war, gefahren ist, sei es in England, sei es in Brüssel. Diese Liste ließe sich noch lange fortsetzen. Und überall, meine Damen und Herren, zeigt sich das gleiche Bild: Verwüstung, verletzte Menschen, die um ihr Leben laufen, zahlreiche Tote, die nicht die Chance hatten, ihren Mördern zu entkommen, trauernde Familien, die das Liebste verloren haben. Terroris­ten wollen Menschen in Angst und Schrecken versetzen. Ihre Taten sind massive An­schläge auf die demokratischen Grundwerte, die in unserer Gesellschaft wesentlich sind.

Terroristen bedrohen die Sicherheit der Bürger, sie bedrohen die Rechte und Freihei­ten der Menschen und sie wollen letztendlich Staaten destabilisieren. Daher müssen wir dieser Gefahr mit wirksamen Maßnahmen begegnen. Es ist unsere Pflicht, unser Land und unsere Menschen zu schützen, meine Damen und Herren!

Ziel der Regierungsvorlage ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Terroris­musbekämpfung. Es ist nicht die Frage, ob wir das wollen oder nicht, sondern das hat natürlich unter Bedachtnahme auf die jüngste Entwicklung der Bedrohung und der Bedarfslage – zu geschehen. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Ich darf einige Punkte herausgreifen, die diese Umsetzung in unser nationales Recht beinhaltet. Einerseits geht es um die Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit, der


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