Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 88

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Zuständigkeit: Mittlerweile sind auch jene Täter erfasst, die im Ausland eine terroris­tische Tat begangen haben und dann zu uns ins Land kommen. Die können jetzt bei uns in Österreich aufgrund der österreichischen Gerichtsbarkeit und dieser Änderung strafverfolgt werden. Das, denke ich, ist sehr wesentlich. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Darüber hinaus wird der Katalog der Straftaten erweitert. Grundsätzlich wird einmal da­rauf eingegangen: Was heißt terroristisch? Es sollen wirklich Taten, die terroristisch be­gangen werden, stärker bestraft werden. Unter terroristisch versteht die Gesetzesände­rung die Störung des öffentlichen oder auch des wirtschaftlichen Lebens, wobei der Vorsatz auch sehr klar definiert ist: entweder der Vorsatz der Einschüchterung der Be­völkerung oder der Nötigung einer öffentlichen Stelle oder einer internationalen Organi­sation zu einer Duldung, Handlung oder Unterlassung oder auch das Erschüttern oder sogar das Zerstören der Grundstrukturen des Staates oder internationaler Organisa­tionen. Darüber hinaus werden auch die Aufforderung zu und das Gutheißen von ter­roristischen Handlungen in den Straftatbestand erhoben.

Die Finanzierung ist bereits angesprochen worden: Terroristische Aktionen dürfen nicht finanziert werden, das muss strafverfolgt werden, zudem müssen auch die Terror­camps, ihre Organisation und Finanzierung ganz klar strafverfolgt werden. Ein weiterer Straftatbestand, der neu aufgenommen wird, ist die Störung der Funktionstüchtigkeit der Computersysteme, ein meines Erachtens auch sehr wesentlicher Tatbestand, der bis jetzt gefehlt hat. Zudem kommt es auch zu einer Erweiterung des Opferschutzes. Menschen, die Opfer geworden sind und auch aufgrund des wirtschaftlichen Verlustes zu den Opfern zählen, bekommen nun eine Prozessbegleitung.

Meine Damen und Herren! Die Anschläge der letzten Jahre haben die europäischen Staaten mitten ins Herz getroffen. Sie zeigen schmerzlich, wie verwundbar unsere Ge­sellschaft ist. Man könnte sagen, der Terror, der Terrorismus ist heute die Geißel unse­rer Gesellschaft. Wir müssen dieser Gefahr wirksame und wirkungsvolle Maßnahmen entgegensetzen, sei es in der Prävention, sei es im Schutz, in der Verfolgung oder auch in der Reaktion. Das sind wir den Opfern dieser Terroristen schuldig und das sind wir auch den Menschen, unseren Bürgern, für die wir die Verantwortung tragen, schuldig.

Ich bitte Sie daher, dieser Richtlinie, dieser Änderung, der Umsetzung der Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.04


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.04.18

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, diese Novelle des Strafgesetzbuches ist unter anderem auch ein gutes Beispiel dafür, dass sich Widerstand gegen Regierungs­politik lohnt.

Der ursprüngliche Vorschlag, so wie er auch noch im Ministerrat lautete, hätte ja vorge­sehen, dass der Terrorismusbegriff unglaublich ausgeweitet worden wäre, indem die klare Abgrenzung, die wir im Strafgesetzbuch hin zu Aktivitäten und Taten, die Demo­kratie wiederherstellen, Demokratie schützen oder Menschenrechte etablieren wollen, haben, nicht mehr gegeben wäre.

Das wäre wahrscheinlich gar nicht in Österreich ein solch großes Problem gewesen, aber wir wissen, dass sehr viele Organisationen – von der Caritas über das Rote Kreuz bis hin zu der Volkshilfe, dem Samariterbund, Amnesty International und anderen – in Ländern aktiv sind, die entweder fragile Staaten sind, die keine demokratische Regie­rung haben oder aus einem anderen Grund problematisch sind, und dort mit Koope­rationspartnern gemeinsam arbeiten.

 


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