Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 89

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Ganz oft werden dann dort Organisationen, die versuchen, Demokratie herzustellen und Menschenrechte zu etablieren, mit dem Terrorismusvorwurf konfrontiert. Das pas­siert sehr, sehr oft, das wissen wir. Es könnte dann sehr leicht passieren, dass österrei­chische Organisationen, die mit denen kooperieren und denen helfen, Demokratie und Menschenrechte zum Durchbruch zu bringen, beispielsweise der Terrorismusfinanzie­rung bezichtigt werden oder ins selbe Fahrwasser geraten würden. Allein deswegen ist es sehr, sehr wichtig, sehr klar zu trennen, was Terrorismus ist und was nicht.

Ich bin sehr froh, dass sich im Begutachtungsprozess, in dem es zahlreiche Stellung­nahmen gegeben hat, sehr viele davon auch auf die Streichung dieses § 278c Abs. 3 bezogen haben und dass dieser jetzt bestehen bleibt.

Sie, Herr Minister, haben ja selbst in der Justizausschusssitzung gesagt, dass dieses Vorhaben unter anderem aufgrund der vielen negativen Begutachtungen herausgefal­len ist. Das finde ich gut. Das zeigt ganz klar, dass man mit sachlich fundierter Ausein­andersetzung und Kritik, die ganz oft, nicht nur in diesem Fall, zu Recht an den Vor­haben der Regierung geschieht – in diesem Fall waren wir halt in einer Allianz zwi­schen Oppositionsparteien und organisierter Zivilgesellschaft erfolgreich –, Erfolg ha­ben kann und dass wir in der Lage sind, unsinnige Dinge, die die Regierung vorhat, einfach zu kippen und einfach nicht real werden zu lassen. (Beifall bei der SPÖ.) Das finde ich erfreulich und das sollte uns für viele andere problematische Vorhaben auch Beispiel sein.

Trotz alledem werden wir von der Sozialdemokratischen Partei die Novelle, so wie sie jetzt vorliegt, nicht annehmen. Kollege Noll zum Beispiel hat es vorhin sehr klar be­gründet, ich möchte zu seiner Begründung noch einen Punkt hinzufügen: Es wird mit dieser Regelung der Reisen zum Zwecke des Terrorismus – die sind, wie gesagt, jetzt schon strafbar – die Strafbarkeit so weit vorgelagert, dass es da, wie ich glaube, ein sehr großes Missbrauchspotenzial geben könnte.

Ich finde, das steht sicher nicht in Relation zu dem, was man wirklich damit bekämpfen will. Wir sollen Terrorismus bekämpfen, das bezweifelt überhaupt niemand, aber wir glauben trotzdem, dass das kein geeignetes Mittel ist, um wirklich Fortschritte zu ma­chen. In den Erläuterungen zur Novelle steht, es wird – wenn überhaupt einen winzig kleinen Anwendungsfall geben. Aus dieser Sicht ist uns da die Missbrauchsmöglichkeit zu groß, darum werden wir nicht zustimmen. Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

13.08


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Griss. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.08.14

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mei­ne Damen und Herren! Kein Mensch wird etwas dagegen haben, dass Terrorismus be­kämpft wird. Niemand wird sagen, dass Terrorismus nicht eine Bedrohung für unsere liberale Gesellschaft ist.

Die Bekämpfung des Terrorismus muss aber mit Maß und Ziel erfolgen. Sie muss an­gemessen sein. Da kann ich mich nur dem anschließen, was Herr Kollege Noll gesagt hat, dass es überschießende Tatbestände gibt.

Ich möchte noch einen anderen Punkt anführen, der meines Erachtens auch über­schießend ist, das ist die Ausdehnung der inländischen Gerichtsbarkeit. Von nun an sollen auch Täter bestraft werden können, die im Ausland eine terroristische Tat bege­hen und dann ihren Aufenthalt oder Wohnsitz in Österreich nehmen. Die müssen nicht österreichische Staatsbürger sein; für österreichische Staatsbürger war Österreich schon bisher zuständig. Das Besondere bei all diesen terroristischen Straftaten ist, dass die Tat in dem Land, in dem sie begangen wurde, nicht strafbar sein muss. Das


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