Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 95

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tive Zusammenarbeit im Ausschuss. Und abschließend noch einmal ein Dankeschön an die Notariatskammer für die Unterstützung! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Jarolim. – Bitte.


13.27.40

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ich verstehe Kollegen Noll schon, wenn man es jetzt aus Sicht der Standesvertretung sieht – und es sind ja viele Anwälte hier –, dass die Frage gerechtfertigt erscheint: Wa­rum das Notariat schon und warum die Anwälte nicht?

Wir haben ja im Rahmen der Besprechung im Justizausschuss auch erörtert, dass in Diskussion steht, das auch auf Anwälte auszuweiten, weil ich hier die Unterschied­lichkeiten gerechtfertigterweise nicht ganz erkennen kann. Ich glaube, Kollege Stefan sieht das in seiner Objektivität auch so.

Daher glaube ich, dass wir einer Zukunft entgegensehen können, in der wir die gegen­ständlichen Überlegungen im Sinne der Bevölkerung weiterentwickeln und derartige Maßnahmen dann künftig auch durch Rechtsanwälte durchgeführt werden. Wir werden daher, bei aller Wertschätzung der Argumente des Kollegen Noll, dieser Materie zu­stimmen und sehen dem Abstimmungsvorgang mehr oder weniger mit Interesse entge­gen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Ihr seid jetzt auch bei den Vernünftigen dabei!)

13.28


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Reifenberger. – Bitte.


13.28.54

Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehr­te Besucher auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Es geht hier um eine Änderung des GmbH-Gesetzes und der Notariatsordnung. Inhaltlich geht es im We­sentlichen um zwei Themengebiete. Das erste Gebiet ist die Schaffung eines elektroni­schen Notariatsaktes, der in einer Videokonferenz entsteht, sodass nicht alle Gesell­schafter gleichzeitig beim Notar anwesend sein müssen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt, der die Gründung einer GmbH vereinfacht, und zwar unter Nutzung von modernen Kommunikationstechnologien. Aber gleichzeitig – und das ist ein wesentlicher Punkt – wird das hohe Sicherheitsniveau bei­behalten, indem hier eben Notare beigezogen werden.

Es gab eine Testphase für die volldigitale GmbH-Gründung. In dieser Testphase hat man gesehen, dass den Bestrebungen der Digitalisierung des Gesellschaftsrechtes sowohl auf österreichischer Ebene auf der einen Seite als auch auf europäischer Ebene auf der anderen Seite vollkommen entsprochen wurde. Gleichzeitig ist aber auch den Er­wartungen der Gründer selbst entsprochen worden, die hier eine Vereinfachung haben, unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der hohen Prozesssicherheit des gesamten Grün­dungsvorgangs.

Für die Gründung einer GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag notwendig, der in Form ei­nes Notariatsaktes abzuschließen ist. Der Notar hat hierbei eine Identifizierung der Par­teien vorzunehmen und im Rahmen seiner Möglichkeiten auch die Geschäftsfähigkeit zu überprüfen. Weiters hat der Notar Belehrungspflichten wahrzunehmen, die Gesell­schafter über die Möglichkeiten der Gestaltung der Urkunde zu beraten und die Gesell­schafter auch auf Haftungsrisiken hinzuweisen.

 


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