Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 107

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tionalen Ehe – wenn zum Beispiel eine Österreicherin einen Kolumbianer heiratet –, zumeist die Mutter, mit dem gemeinsamen Kind nach der Trennung oder Scheidung schlicht nicht in ihre Heimat Österreich zurück kann.

Um einen Fall zu konstruieren: Eine Österreicherin, die einen Kolumbianer geheiratet hat und mit ihm zwei Kinder hat, kann de facto ihre Kinder nicht mit nach Österreich mitnehmen, wenn der Vater dies einfach nicht möchte. In Kolumbien gilt bei einer Scheidung automatisch die gemeinsame Obsorge, und aufgrund des Abkommens drückt natürlich der Mann in Kolumbien bei Nichteinigung den Knopf Haager Abkom­men, und somit wird nach dem Kind sofort gefahndet und es wieder zurückgebracht.

Ich glaube, hier geht es also ganz stark um rechtliche Aspekte, aber ganz wenig um das Kindeswohl selbst. Das ist auch mein Ansatz und mein Appell an die Bundesre­gierung: Das Kindeswohl muss hier im Zentrum stehen und noch stärker ins Zentrum gerückt werden. Deshalb ist mein Appell, bei der Überarbeitung, bei der wirklich nöti­gen Überarbeitung des Haager Abkommens bitte das Kindeswohl ins Zentrum zu stel­len. Ich möchte Sie auch auffordern: Nehmen Sie das mit und überarbeiten Sie es da­hin gehend! – Danke sehr. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.13


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesmi­nister Dr. Moser. – Bitte, Herr Minister.


14.13.46

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nochmals herzlichen Dank, dass Sie offensichtlich mit Ihren Redebeiträgen die Zustimmung geben werden, sodass die Länder Panama, Uruguay, Kolumbien und El Salvador dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung beitreten können. Das ist deshalb entscheidend, weil gerade bei Kindesentführungen Kinder die Opfer sind und der Streit der Eltern auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird.

Auch im Rahmen des österreichischen Ratsvorsitzes ist es uns ein besonderes Anlie­gen, Kindern zu helfen. Das ist auch der Grund, warum wir größten Wert darauf legen, dass die Brüssel-IIa-Verordnung revidiert wird – insbesondere in der Blickrichtung, dass in Zukunft Verfahren im Zusammenhang mit Kindesentführungen nicht mehr meh­rere Jahre dauern, wie Frau Abgeordnete Salzmann das ausgeführt hat, sondern dass die Verfahren in Zukunft nicht mehr länger als 18 Wochen dauern dürfen und gleich­zeitig auch die Vollstreckung nicht mehr länger als sechs Wochen in Anspruch nehmen darf.

Darüber hinaus werden auch die Rechte der Kinder gestärkt, indem Kindern auch ein Äußerungsrecht gegeben wird, wenn sie bereits eine entsprechende Reife im Verfah­ren aufweisen. Das heißt, wir tun alles, um auch international Kinder und ihre Rechte immer mehr in den Blickpunkt zu rücken.

Mit Ihrer heutigen Zustimmung signalisieren Sie die Unterstützung unseres Anliegens. In dem Zusammenhang möchte ich mich auch für die sehr gute und fruchtbringende Diskussion im Ständigen Unterausschuss für EU-Angelegenheiten bedanken, wo Sie im Zusammenhang mit der Revision von Brüssel-IIa Anregungen gemacht haben, die wir natürlich im Rahmen der weiteren Beratungen auf EU-Ebene miteinfließen lassen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

14.15

14.15.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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