14.38
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte meine Redezeit heute nicht dafür verwenden, um auf Details des Rechnungsabschlusses einzugehen, sondern ich möchte meine Redezeit nutzen, um eine Reform des Rechnungsabschlusses und der Debatte über ihn im Plenum anzustoßen.
Wenn wir das Budget diskutieren, diskutieren wir das immer im Ausschuss und im Plenum unter Anwesenheit aller Ministerinnen und Minister. Wenn wir den Rechnungsabschluss behandeln, diskutieren wir das üblicherweise im Budgetausschuss unter Anwesenheit der Frau Präsidentin des Rechnungshofes und im Plenum üblicherweise auch nur unter der Anwesenheit der Frau Präsidentin des Rechnungshofes. Heute sitzt dankenswerterweise Herr Staatssekretär Fuchs da, aber üblich ist das nicht. Und warum ist das nicht üblich? – Das ist deshalb nicht üblich, weil der Rechnungsabschluss formal eigentlich nur als Bericht des Rechnungshofes im Plenum diskutiert wird. Ich finde das ehrlich gesagt sehr schade, weil der Budgetvollzug etwas ist, was hier im Plenum, aber auch im Ausschuss viel sorgfältiger diskutiert werden sollte, weil es ja immerhin darum geht, zu überprüfen, ob eine Regierung die Ziele, die sie sich im Budget gesetzt hat, auch im Budgetvollzug umgesetzt hat.
Ich habe mich schon immer gewundert, warum das so ist. Die Erklärung ist relativ einfach: Im Gegensatz zu anderen Staaten sind in Österreich die Erstellung des Rechnungsabschlusses und die Prüfung des Rechnungsabschlusses institutionell in einer Hand, in der Hand des Rechnungshofes. Ich meine, in der Privatwirtschaft wäre es undenkbar, dass die Erstellung des Rechnungsabschlusses und die anschließende Überprüfung in einer Hand sind. Das sollte sich natürlich auch beim Bundesrechnungsabschluss entsprechend anders darstellen. In den allermeisten Staaten ist es ja so – das hat ja auch eine Studie, die ich beim Budgetdienst beauftragt habe, vor zwei Jahren ergeben –, dass die Verantwortlichkeiten für die Erstellung und die Prüfung des Rechnungsabschlusses deutlich voneinander getrennt sind und damit natürlich auch die Transparenz eine ganz andere ist als bei uns.
Da das aber bei uns in Österreich in einer Hand liegt, ist es auch so seltsam, dass wir zu diesem Abschluss hier eine Debatte führen, bei der auf der Regierungsbank nicht alle Mitglieder der Regierung sitzen, sondern im Regelfall die Frau Präsidentin des Rechnungshofes. Ich diskutiere diesen Abschluss natürlich auch gerne mit Ihnen (in Richtung Rechnungshofpräsidentin Kraker), aber viel lieber würde ich das mit Ihnen und der gesamten Regierung tun.
Wenn ich jetzt sage, der Rechnungshof erstellt dieses Dokument, so sage ich gleichzeitig dazu, dass das natürlich unter Mithilfe des Finanzministeriums und der haushaltsleitenden Organe geschieht. Das heißt, die leisten ohnehin schon den größten Teil der Vorarbeit. Was macht der Rechnungshof dann noch? – Der Rechnungshof prüft dann im sogenannten Mängelbehebungsverfahren nach § 9 des Rechnungshofgesetzes diesen Rechnungsabschluss.
Da aber nun die Verantwortlichkeiten nicht sehr klar sind, ist es in dem gegenwärtigen System auch so, dass eigentlich ein Bestätigungsvermerk durch den Rechnungshof undenkbar wäre. Da nämlich der Rechnungshof zur Richtigstellung im Rahmen des Mängelbehebungsverfahrens verpflichtet ist, trägt er nach außen hin sehr stark die Verantwortung für die Richtigkeit der Abschlussrechnungen, zu deren Prüfung er aber eigentlich beauftragt ist. Das ist schon eine Absurdität, die wir in Österreich haben.
Als Ergebnis dieser Studie, die ich beim Budgetdienst beauftragt habe, hatten wir einmal in einem begleitenden Haushaltsrechtsbeirat eine Debatte darüber. Das Ergebnis war, dass eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Finanzministeriums und des Rechnungshofes eingesetzt wurde, die darüber diskutieren sollte.
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