Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 125

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

ter_in die Tat auch tatsächlich begangen hat. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Es sollte durch die Herausgabe von Informationen über Staats-bürgerschaft und Auf­enthaltsstatus daher nicht zu einer öffentlichen Vorverurteilung kommen.

Der Anweisung des Innenministeriums widerspricht auch ein Erlass des Justizministe­riums vom 23. Mai 2016. Darin heißt es, dass nur dann „auf die Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe oder auf persönliche Merkmale (Haut-farbe etc.)“ hingewiesen werden soll, „wenn dies für das Verständnis des berichteten Vorgangs un­bedingt notwendig ist“.

Der Grund dafür besteht insbesondere darin, dass durch Einzelfallberichterstattungen ein verzerrtes Bild in der Öffentlichkeit entsteht. Aus gutem Grund erstellt die Statistik Austria daher einmal jährlich eine Aufschlüsselung aller Verurteilten nach Straftat und Staatsangehörigkeit. Diese Statistik objektiviert das Bild über Verurteilte in Österreich und führt nicht dazu, dass es zu einer Vorverurteilung von Bevölkerungsgruppen von Medien und Gesellschaft kommt.

"Proaktive" Kommunikation von Sexualdelikten in der Öffentlichkeit

Bei Sexualdelikten in der Öffentlichkeit soll nach Empfehlung des Bundesministeriums die Kommunikation intensiviert werden. „Vor allem Taten, die in der Öffentlichkeit be­gangen werden" und „besondere Modi Operandi (zum Beispiel Antanzen) aufweisen, mit erheblicher Gewalteinwirkung oder Nötigung erfolgen oder wenn zwischen Täter und Opfer keine Verbindung besteht“ sollen demnach „proaktiv“ Medien zugespielt wer­den.

Bislang wurde auf Grund des Opferschutzes von so einer Vorgangsweise Abstand ge­nommen, um eine Traumatisierung des Opfers durch eine breitflächige Berichterstat­tung zu verhindern. Wieso von diesem Prinzip abgegangen werden soll, ist nicht nach­vollziehbar.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

Dringliche Anfrage

1. Wer hat das gegenständliche Schreiben verfasst?

2. Haben Sie das gegenständliche Schreiben in Auftrag gegeben?

a. Wenn nein, wer hat das Schreiben in Auftrag gegeben?

3. Haben Sie das Aussenden des Schreibens autorisiert?

4. Seit wann wissen Sie von dem Plan, ein solches Schreiben zu verschicken bzw. von der Existenz des Schreibens?

5. Seit wann weiß die Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler, von dem Plan, ein solches Schreiben zu verschicken bzw. von der Existenz des Schrei­bens?

6. Seit wann weiß der Generalsekretär im Innenministerium, Peter Goldgruber, von dem Plan, ein solches Schreiben zu verschicken bzw. von der Existenz des Schrei­bens?

7. Wann wurde das Schreiben verschickt?

8. An wen wurde das Schreiben verschickt? Bitte um vollständige Aufzählung der Posi­tionen aller Adressat_innen.

9. Wie ist der übliche kabinettsinterne Ablauf, wenn der Sprecher Ihres Ressorts offi­zielle Schreiben an nachgeordnete Dienststellen verschickt?

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite