Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 126

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10. Geben Sie als verantwortlicher Ressortchef diese Schreiben üblicherweise frei be­vor sie verschickt werden?

a. Wenn nein, gibt der Generalsekretär, Peter Goldgruber, üblicherweise solche Schrei­ben frei bevor sie verschickt werden?

b. Wenn nein, woher wissen Sie, welche Inhalte durch den Sprecher Ihres Ressorts kommuniziert werden?

c. Wenn nein, wie stellen Sie sicher, dass derartige Schreiben die Ansichten des Minis­teriums abbilden?

d. Wenn nein, wie kommen Sie Ihrer Verantwortung als Ressortchef für die Kommu­nikation Ihres Ministeriums nach?

11. Entspricht es Ihrer Rechtsansicht, dass Sie als Innenminister für Ihr Ressort und damit auch für Schreiben des Ressortsprechers verantwortlich sind?

a. Wenn nein, auf welche rechtliche Grundlage stützen Sie Ihre Ansicht?

12. Laut Stellungnahme des BMI vom 24.09.2018 handelt es sich um ein Schreiben "ohne jeden Verbindlichkeits- oder gar Weisungscharakter". Woran ist das erkennbar?

13. Wie schauen verbindliche Anweisungen des Ressortsprechers bzw. des Ministers üblicherweise aus? Woran sind diese erkennbar?

14. Wodurch unterscheidet sich das gegenständliche Schreiben von einem Schreiben mit Verbindlichkeitscharakter?

15. Welche Konsequenzen hat eine Nicht-Befolgung des Schreibens durch die Adres­sat_innen?

16. Wie kann das Ziel des Schreibens, ein "einheitlicherer Auftritt der Polizei und des Innenministeriums", erreicht werden, wenn das Schreiben keinen Verbindlichkeitscha­rakter hat?

17. Wurden seit Ihrem Amtsantritt seitens des Innenministeriums bereits derartige "An­regungen [...] ohne jeden Verbindlichkeits- oder gar Weisungscharakter" an nachgeord­nete Dienststellen herangetragen?

a. Wenn ja, wie viele und mit welchem Inhalt?

b. Wenn ja, welchen Effekt hatten derartige "Anregungen"? Wurden diese von den Ad­ressat_innen üblicherweise befolgt?

18. Ist seitens des Innenministeriums geplant in Hinkunft öfter "Anregungen" an nach­geordneten Dienststellen zu erteilen, die nicht als Weisungen im Sinne des Art 20 B-VG zu qualifizieren sind?

a. Wenn ja, aus welchem Grund?

19. Haben Sie geplant die Anregungen des gegenständlichen Schreibens bzw. Teile davon als verbindliche Weisung, z.B. in Form eines Erlasses, zu bekräftigen?

a. Wenn ja, wann und welchen Inhalt wird diese haben?

20. In Aussendungen des BMI haben Sie sich teilweise von dem gegenständliche Schreiben Ihres Ressortsprechers distanziert. Haben Sie geplant, mittels Weisung klar­zustellen, welche der Handlungsempfehlungen nicht Ihrem Willen entsprechen?

a. Wenn ja, wann und welche Handlungsempfehlungen betrifft das?

b. Wenn nein, warum nicht?

21. Ist seitens des Innenministeriums geplant, den Adressat_innen des gegenständli­chen Schreibens sonst eine Richtigstellung zukommen zu lassen?

a. Wenn ja, wann und welchen Inhalt wird diese haben?

 


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