Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 124

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Ich darf wiederum diejenigen, die zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen bitten. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung einstimmig angenommen. Dan­ke schön.

15.15.37Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Frontalangriff des Innenministeriums auf die Pressefreiheit“ (1734/J)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 1734/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Am Abend des 24. Septembers 2018 veröffentlichten die Tageszeitungen "Der Stan­dard" und "Kurier" Artikel über ein Schreiben des Ministerbüros von Herbert Kickl. Wei­teren Berichten zufolge hat der Ressortsprecher des Bundesministeriums für Inneres, Christoph Pölzl, an alle Landespolizeidirektionen ein Mail mit Handlungsanweisungen verschickt.

Umgang mit „kritischen Medien“

Darin weist das Innenministerium darauf hin, dass „gewisse Medien“ wie zum Beispiel die Wochenzeitung "Falter" und die Tageszeitungen "Kurier" und "Der Standard" eine sehr "einseitige und negative Berichterstattung über das BMI bzw. die Polizei" betrei­ben und daher als "kritische Medien" klassifiziert werden. Die Kommunikation soll mit „diesen Medien auf das nötigste (rechtlich vorgesehene) Maß“ beschränkt werden. Es sollen ihnen keine „Zuckerl, wie beispielsweise Exklusivbegleitungen“ ermöglicht wer­den, es sei denn es ist eine "neutrale oder gar positive Berichterstattung" zu erwarten.

Die Handlungsempfehlungen im gegenständlichen Schreiben des Innenministeriums sind problematisch, da sie einen differenzierten Umgang mit den verschiedenen Me­dien vorsehen. Wenn Informationen oder Exklusivberichterstattungen nur sogenannten „unkritischen“ Medien zukommen, ist das ein gravierender Eingriff in die Pressefreiheit und damit eine Gefahr für die liberale Demokratie in Österreich. Es ist essentiell, dass jede_r Journalist_in die gleichen Möglichkeiten hat auf Informationen von Ministerien zugreifen zu können. Wenn in dem Schreiben des Innenministeriums davon gespro­chen wird den Informationsfluss zu „kritischen Medien“ auf ein Minimum zu beschrän­ken, ist das ein Frontalangriff auf die Pressefreiheit.

Bekanntgabe von Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus von mutmaßlichen Tä­ter_innen

Das Innenministerium empfiehlt darüber hinaus die Staatsbürgerschaft und den Aufent­haltsstatus von Verdächtigen in Aussendungen explizit zu nennen. Die Bevölkerung, sowie die Medien hätten daran ein „berechtigtes Interesse“ und das Innenministerium will diesbezüglich „größtmöglich Transparenz“ gewährleisten.

"Verdächtige" sind im Sinne des Strafverfahrensrecht Personen gegen die ein An­fangsverdacht besteht, weswegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Erst wenn sich dieser Verdacht erhärtet, wird von einer/m „Beschuldigte_n“ gesprochen und erst wenn der/die Beschuldigte rechtskräftig verurteilt wurde ist bewiesen, dass die/der Tä-


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