Zur Frage 15:
Keine.
Zur Frage 16:
Der Erlass für Öffentlichkeitsarbeit enthält diesbezügliche Vorgaben, dennoch waren Fragen offen. Aus diesem Anlass werden jetzt neue Richtlinien erarbeitet.
Zur Frage 17:
Ich gehe davon aus, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Haus regelmäßig über die Umsetzung der sie jeweils betreffenden Arbeiten austauschen.
a.: Im Detail liegen dazu keine Informationen vor. Die Kommunikation meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer täglichen Arbeit kann und soll auch nicht überwacht werden. Wichtig ist, dass sie auf Grundlagen der Gesetze erfolgt.
b.: Zu befolgen sind nur Weisungen.
Zur Frage 18:
Nein.
Zur Frage 19:
Nein.
Zur Frage 20:
Ich habe bereits persönlich ein klärendes Gespräch mit dem Ressortsprecher geführt. Ich habe vermittelt, dass die Pressefreiheit unantastbar und ein wesentlicher Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft und mir daher ein vertrauensvoller Umgang mit allen Medien wichtig ist.
Zur Frage 21:
Die Adressatinnen und Adressaten des gegenständlichen Schreibens kennen die Erlasslage im BMI; einige haben sich auch bereits in diesem Sinn öffentlich geäußert. Natürlich haben zudem die Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der neun Landespolizeidirektionen Kenntnis von meiner öffentlichen Stellungnahme erhalten. Außerdem hat der Präsidialchef meines Ressorts alle Leiter der Öffentlichkeitsarbeit in den Bundesländern bereits zu einer Besprechung ins BMI eingeladen, um noch einmal im Detail auf die geltende Erlasslage hinzuweisen.
Zur Frage 22:
Aufgrund meines Gesprächs mit dem Ressortsprecher hatte ich den Eindruck, dass es ihm um einen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu Fragen ging, die sich aufgrund der täglichen Medienarbeit ergeben hatten.
Zur Frage 23:
Ich habe den Ressortsprecher über seine Kompetenzen sowie die Erlasslage zur Öffentlichkeitsarbeit des BMI belehrt, wie auch der zuständige Präsidialsektionschef im BMI.
Zur Frage 24:
Grundsätzlich ist mir wichtig, dass über alle mein Haus betreffenden Themen sachgerecht und dann kommuniziert wird, wenn es dafür entsprechende Grundlagen gibt.
Zu den Fragen 25 bis 30:
Die Basis für die Ausführungen des Ressortsprechers bilden, wie bereits erwähnt, dessen persönlichen dienstlichen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Medien seit Ju-
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