Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 144

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Zur Frage 41:

Nein.

Zur Frage 42:

Ja.

Zu den Fragen 43 und 44:

Grundsätzlich gibt es im BMI und im Justizministerium eine sehr ähnliche Erlasslage. Im Zuge der Erstellung beider Erlässe gab es auch einen Austausch zwischen den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im BMI gilt natürlich der eigene Erlass zur Öffentlichkeitsarbeit.

Zur Frage 45:

Ja.

Zur Frage 46:

Wie schon angeführt, hat das Schreiben keinen Weisungscharakter. Die Frage spielt daher für den Vollzug keine Rolle.

Zu den Fragen 47, 50, 51 und 52:

Im Vorfeld von Medienarbeit ist in jedem Einzelfall deren Wirkung auf die Öffentlichkeit und insbesondere zu prüfen, ob Interessen und Gefühle von Opfern und Angehörigen Betroffener und der Schutz ihrer Privatsphäre angemessen berücksichtigt werden. Das ist im geltenden Erlass zur Öffentlichkeitsarbeit des BMI so festgelegt.

Demgemäß sind im Vorfeld und bei der Medienarbeit insbesondere folgende Punkte zu beachten: die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Auskunftspflicht, die Erfordernisse des Datenschutzes, die Wahrung von Urheber- und Bildnisschutzregelungen und die Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit.

Was Frage 51 betrifft, so hatte in diesem speziellen Fall der Ressortsprecher zudem den Eindruck einer unterschiedlichen Handhabung bei der Öffentlichkeitsarbeit und wollte diese entsprechend ansprechen.

Zur Frage 48:

Das kann nicht generell, sondern nur im Einzelfall beurteilt werden.

Zur Frage 49:

Grundsätzlich trägt Transparenz zu einem realitätsnahen Bild bei. Daran besteht so­wohl vonseiten der Bevölkerung als auch der Medien ein berechtigtes Interesse. Ich darf etwa an die Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit der deutschen Polizei nach der Sil­vesternacht in Köln 2015 erinnern. Zitat: „Ausgelassene Stimmung – Feiern weitge­hend friedlich“. – Zitatende. So lautete die Überschrift der Mitteilung, die die Kölner Poli­zei am Neujahrsmorgen 2016 verschickte.

„Der Spiegel“ bewertete dies wie folgt – Zitat –: „Das Problem war nur, dass die Silves­ternacht in der Domstadt alles andere als friedlich verlaufen war. Hunderte Frauen sol­len teilweise massiv sexuell bedrängt und genötigt worden sein, als tatverdächtig gel­ten vor allem Flüchtlinge aus Nordafrika. Die Empörung war gewaltig, die Pressemel­dung hatte enorme Folgen.“ – Zitatende. Plötzlich sei man die Lügenpolizei gewesen, klagte ein Beamter.

Wir im Innenministerium befinden uns wie auch die Medien in einem Spannungsfeld zwischen Aufklärung und Verantwortung. Da den optimalen Weg zu gehen, sehen wir als Kernaufgabe unserer Kommunikation, und wir werden versuchen, dem künftig noch


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite