Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 168

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Das zweite Geschenk, das ich Ihnen heute mitbringen möchte, ist die aktuellste Ausga­be der österreichischen Bundesverfassung. (Die Rednerin nimmt ein mit einer roten Schleife versehenes Buch mit dem Titel „Kodex des österreichischen Rechts – Verfas­sungsrecht 2017/18“ aus dem Sackerl. – Abg. Gudenus: Das können Sie dem Sche­rak einmal geben!) Ich habe Ihnen darin natürlich auch das Staatsgrundgesetz mar­kiert, insbesondere Artikel 13, und möchte Ihnen dies heute überreichen, damit Sie viel­leicht noch einmal nachlesen, was in unserer Bundesverfassung steht. – Vielen Dank. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Aber nicht anfüttern, gell!)

17.21

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Misstrauensantrag

gemäß § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Peter Pilz, Alma Zadic

Freundinnen und Freunde

betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend

„Frontalangriff des Innenministeriums auf die Pressefreiheit“

Begründung

Der Pressesprecher des Innenministers hat – wie Kurier und Standard berichten – ein Mail an die „lieben L1-Leiter“ – die Polizei-Pressesprecher in den Bundesländern – ver­sandt. Darin erklärt er, wie in Zukunft „gute“ Medien gut und „schlechte“ Medien schlecht zu behandeln seien.

Bereits am Abend des 24. September 2018 sah sich der Leiter der Kommunikations­abteilung des Innenministers gezwungen, von der politischen Verantwortung des Minis­ters abzulenken und ihn in Schutz zu nehmen:

„Dem Schreiben wohnt in vielen Passagen die Absicht inne, einen einheitlicheren Auf­tritt der Polizei und des Innenministeriums in bestimmten Bereichen der Medienarbeit anzuregen.

Tatsächlich war der Innenminister weder Auftraggeber noch Empfänger dieser Mittei­lung – ebenso wenig wie Mitglieder aus dem Kabinett des BMI.“

Die uns vorliegende Kopie des Mails belegt einen bisher unbekannten Umgang des BMI mit missliebigen Medien und einen neuen Grad der Orbanisierung Österreichs durch den Innenminister.

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Inneres wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Misstrauensantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht dann auch zur Abstimmung.

Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr.in Irmgard Griss. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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