Das zweite Geschenk, das ich Ihnen heute mitbringen möchte, ist die aktuellste Ausgabe der österreichischen Bundesverfassung. (Die Rednerin nimmt ein mit einer roten Schleife versehenes Buch mit dem Titel „Kodex des österreichischen Rechts – Verfassungsrecht 2017/18“ aus dem Sackerl. – Abg. Gudenus: Das können Sie dem Scherak einmal geben!) Ich habe Ihnen darin natürlich auch das Staatsgrundgesetz markiert, insbesondere Artikel 13, und möchte Ihnen dies heute überreichen, damit Sie vielleicht noch einmal nachlesen, was in unserer Bundesverfassung steht. – Vielen Dank. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Aber nicht anfüttern, gell!)
17.21
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Misstrauensantrag
gemäß § 55 GOG-NR
der Abgeordneten Peter Pilz, Alma Zadic
Freundinnen und Freunde
betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Inneres
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend
„Frontalangriff des Innenministeriums auf die Pressefreiheit“
Begründung
Der Pressesprecher des Innenministers hat – wie Kurier und Standard berichten – ein Mail an die „lieben L1-Leiter“ – die Polizei-Pressesprecher in den Bundesländern – versandt. Darin erklärt er, wie in Zukunft „gute“ Medien gut und „schlechte“ Medien schlecht zu behandeln seien.
Bereits am Abend des 24. September 2018 sah sich der Leiter der Kommunikationsabteilung des Innenministers gezwungen, von der politischen Verantwortung des Ministers abzulenken und ihn in Schutz zu nehmen:
„Dem Schreiben wohnt in vielen Passagen die Absicht inne, einen einheitlicheren Auftritt der Polizei und des Innenministeriums in bestimmten Bereichen der Medienarbeit anzuregen.
Tatsächlich war der Innenminister weder Auftraggeber noch Empfänger dieser Mitteilung – ebenso wenig wie Mitglieder aus dem Kabinett des BMI.“
Die uns vorliegende Kopie des Mails belegt einen bisher unbekannten Umgang des BMI mit missliebigen Medien und einen neuen Grad der Orbanisierung Österreichs durch den Innenminister.
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Dem Bundesminister für Inneres wird gemäß Art. 74 Abs. 1 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrats das Vertrauen versagt.“
*****
Präsidentin Doris Bures: Der Misstrauensantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht dann auch zur Abstimmung.
Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr.in Irmgard Griss. – Bitte, Frau Abgeordnete.
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