Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 177

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Das Zweite, was sehr auffällig ist, ist diese Sache mit der Weisung. Jetzt habe ich das ja nicht nur studiert, habe nicht nur die Venia Legendi für öffentliches Recht, habe nicht nur ein paar Professoren für öffentliches Recht und Mitglieder unserer Höchstgerichte gefragt, sondern verfolge seit gut 30 Jahren auch die einschlägige Rechtsprechung dazu, was als Weisung zu werten ist und was nicht. (Abg. Steger: Jetzt kennen wir die Quelle vom Bericht!) Selbstverständlich ist das glasklar eine Weisung, die da erteilt wurde. Frau Belakowitsch, das ist keine Frage der Tatsachenbehauptung, wie Sie fälschlich gemeint haben, das ist eine Frage der rechtlichen Würdigung. (Abg. Lausch: Ja eh, genau!)

Wenn das eine Weisung ist, woran es wenig Zweifel gibt, dann ist auch ganz klar, was Inhalt dieser Weisung ist, und da tröstet einen auch nicht die hermeneutische Barm­herzigkeit, mit der die Regierungsfraktionen hier an die Lektüre gehen. Dort steht ganz klar drinnen: Es sind manche zu bevorzugen, denen ist ein Zuckerl zu geben, und an­dere sind zu benachteiligen. Und was, wenn nicht das – dass in bewusster Schädi­gungsabsicht die Befugnis der Zutreffenden überschritten wird, und das in diesem Fall sehr wohl auch wissentlich –, ist Inhalt des § 302 StGB? (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das heißt, ich sehe nicht nur einen Angriff auf die Pressefreiheit – das ist das, was aus diesem Schreiben implizit hervorleuchtet –, noch viel mehr sehe ich in Tateinheit mit dem, was unsere Bundesregierung insgesamt macht, durchaus eine Verhinderung der Informationsfreiheit. Wir haben seit 1979 eine Empfehlung des Europarates, dass die Mitglieder des Europarates endlich ein Informationsfreiheitsgesetz nach dem Muster Schwedens und der USA machen sollten. Auch die SPÖ hat sich nicht wirklich ent­schieden darangemacht. Jetzt ist das eine ganz entschiedene Facette bei der Blo­ckade von Informationsfreiheit.

Zwei Worte noch zur Frage der Stigmatisierung oder der beabsichtigten Stigmatisie­rung von Mitgliedern anderer Nationalitäten und von bestimmten Tatverdächtigen: Viel fehlt nicht mehr, dass man der Polizei die Brandeisen austeilt, damit man den Tat­verdächtigen etwas auf die Stirn brennt, um sie zu stigmatisieren. Da wird, genauso wie Reinhard Kreissl das gestern und heute in Interviews schon gesagt hat, versucht, grassierende Vorurteile zu bestärken, zu evozieren und in der Bevölkerung zu ver­breiten.

Kollege Nehammer und auch Kollege Gudenus haben gesagt, dass das Ergebnis der Befragung von Herrn Kickl ein überzeugendes Bekenntnis zur Presse- und Meinungs­freiheit ist. – Ja, so habe ich das auch gehört. Jetzt könnte man sagen, damit ist ja al­les klar – ich höre die Worte wohl, allein mir fehlt der Glaube. Wer zunächst rechts­widrig einen Generalsekretär beschäftigt, um dann nachträglich und rückwirkend das Ausschreibungsgesetz zu ändern, wer Gridling rechtswidrig suspendiert, um dann vom Gericht die Auskunft zu erhalten, dass es rechtswidrig war, wer nichts darüber weiß, dass sein Ressortsprecher eine derartige Gesinnung hat und solche Mails hinaus­schickt, dem nehme ich dieses Bekenntnis zur Presse- und Meinungsfreiheit einfach nicht ab.

Ich glaube, das Misstrauen, das sich in den Misstrauensanträgen zeigt, ist berechtigt, zumal der Innenminister Rechtsstaatlichkeit bisher immer nur in dem Umfang in Erfah­rung gebracht hat, in dem ihn seine wahlwerbende Hetzerei vor strafrechtlicher Verant­wortung gerade noch geschützt hat. (Abg. Neubauer: Herr Pilz ...!)

Wenn man sich die Reaktionen des Auslands anschaut – nicht nur auf dieses Vor­kommnis, sondern auch auf die BVT-Sache und auf alles andere, was Herr Kickl bisher geleistet hat –, dann sieht man meines Erachtens, dass der kleinste Innenminister die-


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