Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 178

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ser Republik bisher den größten Schaden für diese Republik provoziert hat. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Jenewein: Der war nicht gut!)

17.56


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abge­ordnete Dr.in Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.


17.56.51

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Kollege Noll, sehr geehrter Herr Universitätsprofessor! Sie haben in Ihrer Rede behauptet, es handle sich bei diesem E-Mail um eine Weisung. Ich mache Sie darauf aufmerksam – auch im Hinblick auf Ihre Lehrtätigkeit, nehmen Sie das bitte mit –, es handelt sich bei diesem Mail nicht um eine Weisung. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Wer sagt das? – Ruf bei der SPÖ: Wozu ist er dann Minister, wenn er ...?)

Des Weiteren, Herr Abgeordneter Noll, haben Sie hier behauptet, Herr Bundesminister Kickl hätte Herrn Gridling suspendiert. – Das ist unrichtig. Herr Gridling wurde von der weisungsfreien Disziplinarkonferenz suspendiert. (Abg. Noll: Es war immer wer ande­rer, aber nie der Kickl!)

Und im Übrigen haben wir uns in der Präsidialkonferenz auch schon einmal darauf ge­einigt, nicht auf die Körpergröße von anderen Abgeordneten oder Ministern hinzupe­cken. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.57


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung!) – Ich habe das Wort jetzt Herrn Abgeordnetem Loacker erteilt, nach seinen Ausführun­gen können wir eine Geschäftsordnungsdebatte beginnen. (Abg. Rosenkranz: Sie kön­nen schon das Protokoll von Herrn Noll anfordern!) – Bitte, Herr Abgeordneter Loacker.


17.58.05

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Zur Frage, was eine Weisung ist: Also die §§ 44 und 45 im Beamten-Dienstrechtsgesetz regeln die Pflichten von Beamten und ihren Vorgesetzten, und dazu gibt es ein Skriptum vom BMÖDS – Kollege Lausch kann es sicher auswendig aufsagen, ich muss es vorlesen –, in dem steht (Abg. Lausch: Ich hätte es eh gesagt!):

„Öffentlich Bedienstete haben Vorgesetzte zu unterstützen und ihre Weisungen zu be­folgen (Gehorsamspflicht).

Weisungen sind einseitig bindende Anordnungen, die die Arbeitspflichten öffentlich Be­diensteter im Einzelfall konkretisieren. Sie müssen nicht als ,Weisung‘ oder ,Befehl‘ be­zeichnet werden,“ – sie müssen auch nicht nummeriert sein, Kollege Lausch – „ihr bin­dender Charakter muss aber für den Empfänger erkennbar sein (im Unterschied zB zur bloßen Mitteilung einer Rechtsmeinung).“ – Ums Mitteilen einer Rechtsmeinung ist es da nicht gegangen. (Abg. Belakowitsch: Aber der Herr Pölzl kann Weisungen ertei­len?!)

„Vorgesetzte sind jene Organwalter, die mit der Dienst- und/oder Fachaufsicht über Be­diensteten betraut sind.“ Das Ministerium ist eine monokratische Behörde, und wenn aus dem Ministerium etwas an die Dienststelle kommt, dann ist das subjektiv wahrzu­nehmen, als wäre es eine Weisung.

Da gehen jetzt die Verteidigungslinien ein bisschen auseinander. Es gibt jene bei Ih­nen, die sagen: Was regt ihr euch so auf? Das war ja gar keine Weisung, das war ja bloß eine E-Mail, alles nicht so schlimm. Dann gibt es aber die anderen, die sagen: Ja,


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