ser Republik bisher den größten Schaden für diese Republik provoziert hat. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Jenewein: Der war nicht gut!)
17.56
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr.in Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Kollege Noll, sehr geehrter Herr Universitätsprofessor! Sie haben in Ihrer Rede behauptet, es handle sich bei diesem E-Mail um eine Weisung. Ich mache Sie darauf aufmerksam – auch im Hinblick auf Ihre Lehrtätigkeit, nehmen Sie das bitte mit –, es handelt sich bei diesem Mail nicht um eine Weisung. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Wer sagt das? – Ruf bei der SPÖ: Wozu ist er dann Minister, wenn er ...?)
Des Weiteren, Herr Abgeordneter Noll, haben Sie hier behauptet, Herr Bundesminister Kickl hätte Herrn Gridling suspendiert. – Das ist unrichtig. Herr Gridling wurde von der weisungsfreien Disziplinarkonferenz suspendiert. (Abg. Noll: Es war immer wer anderer, aber nie der Kickl!)
Und im Übrigen haben wir uns in der Präsidialkonferenz auch schon einmal darauf geeinigt, nicht auf die Körpergröße von anderen Abgeordneten oder Ministern hinzupecken. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.57
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Rosenkranz: Zur Geschäftsordnung!) – Ich habe das Wort jetzt Herrn Abgeordnetem Loacker erteilt, nach seinen Ausführungen können wir eine Geschäftsordnungsdebatte beginnen. (Abg. Rosenkranz: Sie können schon das Protokoll von Herrn Noll anfordern!) – Bitte, Herr Abgeordneter Loacker.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Zur Frage, was eine Weisung ist: Also die §§ 44 und 45 im Beamten-Dienstrechtsgesetz regeln die Pflichten von Beamten und ihren Vorgesetzten, und dazu gibt es ein Skriptum vom BMÖDS – Kollege Lausch kann es sicher auswendig aufsagen, ich muss es vorlesen –, in dem steht (Abg. Lausch: Ich hätte es eh gesagt!):
„Öffentlich Bedienstete haben Vorgesetzte zu unterstützen und ihre Weisungen zu befolgen (Gehorsamspflicht).
Weisungen sind einseitig bindende Anordnungen, die die Arbeitspflichten öffentlich Bediensteter im Einzelfall konkretisieren. Sie müssen nicht als ,Weisung‘ oder ,Befehl‘ bezeichnet werden,“ – sie müssen auch nicht nummeriert sein, Kollege Lausch – „ihr bindender Charakter muss aber für den Empfänger erkennbar sein (im Unterschied zB zur bloßen Mitteilung einer Rechtsmeinung).“ – Ums Mitteilen einer Rechtsmeinung ist es da nicht gegangen. (Abg. Belakowitsch: Aber der Herr Pölzl kann Weisungen erteilen?!)
„Vorgesetzte sind jene Organwalter, die mit der Dienst- und/oder Fachaufsicht über Bediensteten betraut sind.“ Das Ministerium ist eine monokratische Behörde, und wenn aus dem Ministerium etwas an die Dienststelle kommt, dann ist das subjektiv wahrzunehmen, als wäre es eine Weisung.
Da gehen jetzt die Verteidigungslinien ein bisschen auseinander. Es gibt jene bei Ihnen, die sagen: Was regt ihr euch so auf? Das war ja gar keine Weisung, das war ja bloß eine E-Mail, alles nicht so schlimm. Dann gibt es aber die anderen, die sagen: Ja,
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